Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen und Service

Abschnitt 1 – Die Lifeprosper-Gruppe und ihre Mitglieder

1.1. Willkommen bei der Lifeprosper-Gruppe

1.1.1 Die Lifeprosper-Gruppe besteht aus dem Unternehmen INTERMODELS s.r.o., Pod Nouzovem 971/17, 197 00 Prag, Tschechische Republik, ID-Nr.: 26126893, USt-ID: CZ26126893. Die Marke Lifeprosper wird nachfolgend als zur Intermodels s.r.o. zugehörige Gruppe bezeichnet.

1.1.2 Das Unternehmen ist im Bereich Nahrungsergänzungsmittel tätig, wo es seine Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“ genannt) über offizielle Vertriebskanäle oder über ein Netzwerk unabhängiger Vertriebspartner verkauft. Für die Zwecke dieses Dokuments wird der Begriff „Vertriebspartner“ verwendet, um eine Person oder ein Unternehmen zu bezeichnen, das als Affiliate agiert. In diesem Dokument wird dieser Begriff ausschließlich als „Vertriebspartner“ verwendet, ungeachtet der ursprünglichen Bezeichnung. Die Website des Unternehmens ist unter www.lifeprosper.eu sowie über andere relevante Subdomains erreichbar.

1.1.3 Diese Mitgliedschaftsregeln (nachfolgend „Regeln“ genannt) definieren mittels der hierin festgelegten Rechte und Pflichten das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen unabhängigen Vertriebspartnern. Sie regeln die Anforderungen an den Umgang der Vertriebspartner mit Kunden, untereinander sowie gegenüber Dritten.

1.1.4 Durch die Annahme dieser Regeln bestätigt der Vertriebspartner, dass er sich freiwillig bei der Lifeprosper-Gruppe registriert hat, den Inhalt dieser Regeln sowie alle zugehörigen Anhänge und Dokumente gründlich gelesen und verstanden hat und sich ohne Vorbehalte verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.

1.1.5 Das Unternehmen ist berechtigt, diese Regeln sowie alle zugehörigen Anhänge und Dokumente einseitig zu ändern, zu modifizieren oder zu erweitern. Solche Änderungen werden mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten über offizielle Kommunikationskanäle des Unternehmens bekannt gegeben (insbesondere Newsletter, Lifeprosper Office, SMS, E-Mails, Anwendungen usw.). Wenn der Vertriebspartner nach dem Inkrafttreten der Änderungen weiter mit dem Unternehmen kooperiert (Produkte kauft, Vorteile nutzt, Provisionen erhält usw.), gilt dies als vorbehaltlose Zustimmung zu den Änderungen. Ist der Vertriebspartner mit den Änderungen nicht einverstanden, ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen fristlos zu kündigen.

1.1.6 Das Unternehmen ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, gegenwärtig oder künftig, einseitig auf Dritte zu übertragen. Durch Annahme dieser Regeln erteilt der Vertriebspartner hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. Über die erfolgte Übertragung wird der Vertriebspartner über offizielle Kommunikationskanäle des Unternehmens oder durch entsprechende Änderung dieser Regeln informiert, deren Annahme die Kenntnisnahme der Übertragung bestätigt.

1.2. Registrierung und Entstehung der Mitgliedschaft

1.2.1 Mitglied der Lifeprosper-Gruppe kann werden:

eine voll geschäftsfähige natürliche Person (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), oder

eine unternehmerisch tätige juristische Person, vertreten durch eine voll geschäftsfähige natürliche Person,
die das elektronische Registrierungsformular des Unternehmens ordnungsgemäß ausfüllt und diesen Regeln einschließlich aller zugehörigen Anhänge und Dokumente zustimmt.

1.2.2 Eine Person, die Mitglied der Lifeprosper-Gruppe werden möchte, ist verpflichtet, im elektronischen Registrierungsformular die ID-Nummer des Sponsors korrekt anzugeben, dessen Struktur sie angehören möchte.

1.2.3 Diese Regeln können zusätzliche Bedingungen und Einschränkungen für die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe festlegen. Sollte die beitrittswillige Person diese Bedingungen nicht erfüllen oder ein anderes Hindernis dem Beitritt entgegenstehen, entscheidet das Unternehmen über die Annahme der Registrierung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2.4 Nach erfolgreicher Registrierung im System des Unternehmens wird eine Bestätigung an die E-Mail-Adresse des Vertriebspartners gesendet, zusammen mit den Zugangsdaten zu seinem neu angelegten Konto auf der Weboberfläche des Unternehmens (nachfolgend „Konto“ genannt). Der Vertriebspartner wird aufgefordert, das Zugangspasswort nach dem ersten Login zur Sicherung seiner Daten und Informationen unverzüglich zu ändern.

1.2.5 Mit der Annahme der Registrierung im System des Unternehmens entsteht die Mitgliedschaft, also ein Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem registrierten Mitglied – Vertriebspartner. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt vollständig diesen Regeln einschließlich aller zugehörigen Anhänge und Dokumente.

1.2.6 Jedem neu registrierten Vertriebspartner wird eine eindeutige ID-Nummer (nachfolgend „ID“ genannt) zugewiesen. Diese ID dient der Identifizierung des Vertriebspartners, der Kommunikation mit dem Unternehmen und anderen Vertriebspartnern sowie dem Zugang und der Verwaltung seines Kontos.

1.2.7 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, im Kontoeinstellungsbereich gültige und wahrheitsgemäße persönliche Daten, Lieferadresse und Rechnungsdaten anzugeben. Jede Rechnungsadresse darf im System des Unternehmens nur einmal verwendet werden. Es ist strengstens untersagt, dieselbe Rechnungsadresse für mehrere IDs anzugeben.

1.2.8 Die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe ist persönlich und darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens übertragen werden (die Bedingungen für eine Übertragung der Mitgliedschaft sind in den Artikeln 3.2 und 3.3 dieser Regeln geregelt). Der Vertriebspartner verpflichtet sich, das Konto ausschließlich unter seiner persönlich zugewiesenen ID zu verwenden und diese nicht zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die dem Vertriebspartner durch die unbefugte Weitergabe oder Übertragung seines Kontos entstehen.

1.2.9 Wenn nachträglich fehlende, unvollständige, falsche oder betrügerische Angaben im Registrierungsformular festgestellt werden oder es sich um eine doppelte Registrierung derselben Person handelt, ist das Unternehmen berechtigt, die Registrierung, das Konto und die zugewiesene ID jederzeit und ohne Entschädigung zu löschen.

1.2.10 Jedem Vertriebspartner darf nur eine ID zugewiesen werden. In begründeten Ausnahmefällen können diese Regeln vorübergehend die Zuweisung mehrerer IDs zulassen. Bei unzulässigem Besitz mehrerer IDs ist das Unternehmen berechtigt, sämtliche doppelte Registrierungen, Konten und zugewiesene IDs jederzeit ohne Entschädigung zu löschen und nur die erste Registrierung zu behalten – sofern das Unternehmen nichts anderes bestimmt.

1.2.11 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen oder Kontaktdaten dem Unternehmen mitzuteilen, indem er diese Informationen im Bereich „Einstellungen“ seines Kontos aktualisiert.

1.2.12 Mit Abschluss der Registrierung stellt der Vertriebspartner dem Unternehmen freiwillig seine persönlichen und Kontaktdaten zur Verfügung, die während des Registrierungsprozesses erhoben werden, zum Zwecke des Vertragsabschlusses mit dem Unternehmen, zur ordnungsgemäßen Erfüllung der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und zum Schutz der Rechte und berechtigten Interessen des Unternehmens. Personenbezogene Daten sind Informationen, die zur Identifizierung einer natürlichen Person führen (z. B. Vor- und Nachname, Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.). Mit Zustimmung des Vertriebspartners verarbeitet das Unternehmen diese Daten auch zu Marketing- und anderen Zwecken. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich im Anhang zu diesen Regeln. Das Unternehmen achtet die Privatsphäre jedes Vertriebspartners und erkennt zugleich die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten an.

1.3. Position des Vertriebspartners

1.3.1 Der Vertriebspartner ist ein unabhängiger Geschäftspartner des Unternehmens. Die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Vertretungsverhältnis und keine sonstige rechtliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner. Der Vertriebspartner ist auch kein Handelsvertreter des Unternehmens und hat daher im Falle der Beendigung seiner Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Vergütung, Sonderleistungen oder Entschädigungen für den Aufbau von Kundenbeziehungen oder einer Struktur von Vertriebspartnern.

1.3.2 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, rechtlich im Namen des Unternehmens zu handeln, es zu vertreten, es zu binden, Erklärungen in dessen Namen abzugeben oder Garantien zu übernehmen, es sei denn, er wurde vom Unternehmen durch eine besondere Vollmacht dazu ermächtigt. Insbesondere darf er keine Verträge im Namen des Unternehmens abschließen, Reklamationen oder Zahlungen entgegennehmen.

1.3.3 Hauptzweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner ist die Vermittlung des Verkaufs von Produkten an Dritte sowie der Aufbau eines Geschäftsnetzwerks zur Förderung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Der Vertriebspartner darf die Produkte auch für den eigenen Verbrauch erwerben. Der kommerzielle Weiterverkauf der Produkte ist dem Vertriebspartner jedoch untersagt. Der Vertriebspartner handelt dabei eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung und muss, falls erforderlich, alle gesetzlichen Genehmigungen und Zulassungen für seine Tätigkeit selbst einholen.

1.3.4 Der Vertriebspartner kann die Vorteile des Vergütungsplans des Unternehmens, welcher im Lifeprosper Office verfügbar ist, erst dann nutzen, wenn er ein Starterpaket erworben oder eine erste Bestellung mit dem im Marketing-Karriereplan festgelegten Punktewert aufgegeben hat. Durch diesen Schritt erlangt der Vertriebspartner den Status eines Geschäftspartners des Unternehmens und erhält Zugang zu den relevanten Bereichen seines Kontos (Lifeprosper Office, Lager, Kundenbereich usw.), in denen er seine persönlichen Daten ändern, sein Konto verwalten, Aktivitäten verfolgen und verfügbare Vorteile nutzen kann.

1.3.5 Führt der Vertriebspartner Tätigkeiten gemäß diesen Regeln in Märkten oder Ländern aus, in denen das Unternehmen noch nicht offiziell tätig ist, ist er verpflichtet, sich vorher zu vergewissern, dass diese Tätigkeit dort zulässig ist. Ebenso muss er die dort geltenden Vorschriften zur Produktkennzeichnung und zu Produktaussagen einhalten. Das Unternehmen haftet nicht für Handlungen des Vertriebspartners, die gegen die geltenden Gesetze der jeweiligen Region verstoßen.

1.3.6 Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ist der Vertriebspartner berechtigt, geschäftliche Aktivitäten zur Gewinnerzielung auszuüben. Erhält der Vertriebspartner in Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe eine Vergütung, Provision oder sonstige Leistungen, ist er verpflichtet, dieses Einkommen ordnungsgemäß zu deklarieren und alle damit verbundenen Steuern, Abgaben, Versicherungsbeiträge und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Verlangen des Unternehmens hat der Vertriebspartner seine Steuernummer mitzuteilen.

1.3.7 Der Vertriebspartner bevollmächtigt das Unternehmen, für die gemäß dem Vergütungsplan des Unternehmens erbrachten Leistungen Steuerbelege (Rechnungen) in seinem Namen auszustellen. Ist der Vertriebspartner mehrwertsteuerpflichtig und gesetzlich zur Erteilung einer besonderen Vollmacht verpflichtet, so muss er dem Unternehmen diese Vollmacht in der vorgeschriebenen Form übermitteln. Der Vertriebspartner hat die vom Unternehmen zugewiesene Buchungsreihe und das festgelegte variable Symbol zu verwenden. Änderungen an den ausgewiesenen Beträgen auf den Rechnungen durch den Vertriebspartner sind nicht zulässig. Alle Rechnungen werden in elektronischer Form erstellt.

1.3.8 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen zu führen sowie steuerliche Unterlagen und Nachweise über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren, sofern er eine geschäftliche Tätigkeit ausübt.

1.3.9 Das Unternehmen gewährt keinem Vertriebspartner ein Gebietsexklusivrecht. Auch ist es dem Vertriebspartner untersagt, Dritten gegenüber eine solche Exklusivität anzubieten. Für alle Vertriebspartner gelten gleiche Bedingungen, wodurch ein faires Wettbewerbsumfeld gewährleistet wird.

1.4. Sponsor

1.4.1 Ein Vertriebspartner wird in dem Moment zum Sponsor, in dem die Registrierung eines neuen Vertriebspartners abgeschlossen ist, der seine ID-Nummer als Sponsor in das Registrierungsformular eingetragen hat.

1.4.2 Jeder neu registrierte Vertriebspartner hat das Recht, seinen Sponsor zu wählen, zu dessen Struktur er gehören möchte, unter Beachtung der allgemein anerkannten Ethik im Bereich des MLM-Geschäfts.

1.4.3 Ein Vertriebspartner, der eine neue Person in die Lifeprosper-Gruppe bringt, ist verpflichtet sicherzustellen, dass diese Person die korrekte ID ihres Sponsors im elektronischen Registrierungsformular einträgt. Wird versehentlich eine falsche ID angegeben, kann dies aufgrund der darauffolgenden Provisionsabrechnungen und anderer Vorteile im Lifeprosper-System irreversibel sein. In Ausnahmefällen kann das Unternehmen jedoch eine Änderung oder Zuweisung eines anderen Sponsors vornehmen.

1.4.4 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, seiner Upline zu folgen, mit gutem Beispiel voranzugehen und seine Downline im Rahmen der Sponsoraktivitäten zu unterstützen. Dies umfasst Schulungen, Motivation, Kommunikation, Organisation von Supporttreffen, Bewertung von Aktivitäten in der Lifeprosper Academy, Konfliktlösung sowie die Weitergabe vollständiger und wahrheitsgemäßer Informationen über Produkte, das Unternehmen, die Chancen in der Lifeprosper-Gruppe, den Vergütungsplan und das Arbeitssystem.

1.4.5 Wenn ein Sponsor in bestimmten Situationen unsicher ist oder über nicht genügend Erfahrung verfügt, soll er sich an seine Upline wenden und in schwerwiegenden Fällen direkt an das Unternehmen. Diese Fragen werden im Rahmen der Lifeprosper-Leaders-Meetings besprochen. Der Vertriebspartner kann dem Führungsgremium auch Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge übermitteln.

1.4.6 Ein Sponsor ist verpflichtet, Streitigkeiten innerhalb seiner Downline rasch, positiv und freundlich zu lösen. Er achtet nach bestem Wissen auf die Einhaltung der Regeln durch die Mitglieder seiner Downline. Ist der Sponsor nicht in der Lage, einen Streit selbst zu lösen, wendet er sich an seine Upline und in schwerwiegenden Fällen direkt an das Unternehmen. Sponsoren in mittleren und höheren Karrierestufen sind Vorbilder und handeln vorbildlich insbesondere in Krisensituationen.

1.4.7 Jeder Vertriebspartner wählt seinen Sponsor bereits bei der Registrierung aus. Eine nachträgliche Änderung des Sponsors ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann das Unternehmen eine Änderung vornehmen oder einen anderen Sponsor zuweisen, sofern dadurch keine Rechte anderer Vertriebspartner in der Sponsorlinie verletzt werden. Solche Ausnahmefälle können sein:

Datenmissbrauch führte zur indirekten Registrierung,

offensichtlich falsche Eingabe der Sponsor-ID durch einen Tippfehler,

Einvernehmen über die Änderung zwischen aktuellem und zukünftigem Upline,

der Vertriebspartner hat selbst noch keine Downline aufgebaut.

1.4.8 Der Antrag auf Änderung des Sponsors muss ordnungsgemäß begründet und an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden, zusammen mit der Zustimmung des bisherigen und neuen Sponsors, zu dessen Struktur der Vertriebspartner künftig gehören soll. Über diesen Antrag entscheidet das Unternehmen nach Rücksprache mit dem Führungsgremium der Lifeprosper-Leaders und nach ethischen Grundsätzen des MLM-Geschäfts. Die Entscheidung ist endgültig. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Antrag stattzugeben. Der Vertriebspartner muss im Antrag ausschließlich vollständige, wahre und unverfälschte Informationen angeben, andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen den Ethikkodex dar.

Abschnitt 2 – Grundlegende Rechte und Pflichten

2.1. Allgemeine Mitgliedschaftsgrundsätze

2.1.1 Die Lifeprosper-Gruppe wurde gegründet, um die Produkte des Unternehmens zu vertreiben, die physische und psychische Gesundheit zu fördern und allen Vertriebspartnern eine interessante Geschäftsmöglichkeit zu bieten.

2.1.2 Das Unternehmen unterstützt die geschäftlichen Aktivitäten der Vertriebspartner und bildet sie im Bereich der Vermittlung von Produktverkäufen und der Präsentation von Geschäftsmöglichkeiten in der Lifeprosper-Gruppe aus. Der Vertriebspartner erkennt an, dass es für die Entwicklung des Unternehmens und seiner Partner notwendig ist, die Lifeprosper-Gruppe durch neue Vertriebspartner kontinuierlich zu erweitern.

2.1.3 Der Vertriebspartner hat unter den festgelegten Bedingungen das Recht:

Produkte zu vergünstigten Preisen zu kaufen,

den Verkauf von Produkten an Dritte zu vermitteln,

die Lifeprosper-Gruppe durch neu registrierte Vertriebspartner zu erweitern,

am Vergütungsplan des Unternehmens teilzunehmen und bei Erfüllung der Bedingungen Provisionen und andere Vorteile zu erhalten,

neue Vertriebspartner zu sponsern, durch die er die Gruppe erweitert hat,

regelmäßig Literatur oder Newsletter der Lifeprosper-Gruppe zu erhalten,

an Unterstützungsmaßnahmen, Dienstleistungen, Schulungen, Werbeaktionen und Wettbewerben teilzunehmen.

2.1.4 Die Höhe der finanziellen Vergütung und Belohnung hängt primär von der erbrachten Leistung jedes einzelnen Vertriebspartners ab – insbesondere vom persönlichen Umsatz und dem Gruppenumsatz. Diese Regeln und der Vergütungsplan des Unternehmens können die Auszahlung von Provisionen an zusätzliche Bedingungen bezüglich der Aktivität des Vertriebspartners knüpfen.

2.1.5 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, in allen Fällen, in denen sein Verhalten mit der Lifeprosper-Gruppe in Verbindung gebracht werden kann, professionell zu handeln, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Regeln und den zugehörigen Dokumenten einzuhalten, den Ethikkodex zu befolgen und den guten Namen und Ruf des Unternehmens nicht zu schädigen.

2.2. Ethikkodex

2.2.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die einschlägigen ethischen, beruflichen und moralischen Standards einzuhalten, die für die Schaffung und Vertiefung guter zwischenmenschlicher Beziehungen erforderlich sind. Er verpflichtet sich insbesondere:

ehrlich, fair und gerecht in seinen Handlungen zu sein,

aktiv am Aufbau und an der Pflege eines Netzwerks von Vertriebspartnern und Kunden mitzuwirken,

Loyalität zu zeigen und den guten Ruf sowie den Namen der Lifeprosper-Gruppe, des Unternehmens und der Produkte zu fördern,

höflich zu sein und jedem Menschen, dem er im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe begegnet, Respekt entgegenzubringen,

potenzielle neue Mitglieder oder Kunden nicht zu belästigen oder übermäßigen Druck auf sie auszuüben,

Produkte nicht nur aus Eigennutz unter dem Preis anzubieten, ohne deren Eignung für den Kunden zu berücksichtigen,

als Sponsor seine Verpflichtungen gegenüber in seiner Struktur registrierten Vertriebspartnern zu erfüllen, sie zu unterstützen, mit ihnen zu kommunizieren und laufende Schulungen durchzuführen,

anderen Vertriebspartnern der Lifeprosper-Gruppe nicht direkt oder indirekt die Teilnahme an anderen Network-Marketing-Projekten zu empfehlen oder nahezulegen,

ab der Karrierestufe „LEADER1“ nicht öffentlich in anderen MLM- oder Konkurrenzprojekten aufzutreten,

die im Rahmen der Lifeprosper-Mitgliedschaft gewonnenen Kontakte nicht zum Vertrieb anderer als Lifeprosper-Produkte zu missbrauchen,

keine irreführenden oder unlauteren Geschäftspraktiken anzuwenden und keine falschen Informationen über Produkte, das Geschäftsmodell oder die Vergütung weiterzugeben,

bei der Präsentation des Vergütungsplans ausschließlich genehmigtes Material des Unternehmens zu verwenden,

allen gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft ordnungsgemäß nachzukommen,

keine unaufgeforderten Werbenachrichten basierend auf Kundendaten zu versenden,

Personen mit bekannten gesundheitlichen Problemen zu empfehlen, vor der Verwendung der Produkte einen Arzt zu konsultieren,

Kundenreklamationen oder Missverständnisse aktiv zu lösen und sich bei Bedarf an das Unternehmen zu wenden,

nicht öffentlich als Mitarbeiter oder Partner des Unternehmens aufzutreten,

keine unberechtigten Rückgaben gekaufter Produkte zu fordern,

keine schnellen, garantierten oder überhöhten Einkommensmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Lifeprosper-Gruppe oder wundersame Wirkungen der Produkte zu versprechen,

sämtliche rechtliche Vorschriften zu beachten, die seine Tätigkeit innerhalb der Lifeprosper-Gruppe betreffen.

2.3. Verbotene Tätigkeiten

2.3.1 Indirekte Registrierung
Dem Vertriebspartner ist es untersagt, Personen ohne deren Wissen bei der Lifeprosper-Gruppe zu registrieren oder nicht existierende bzw. fiktive Personen zu registrieren. Jede missbräuchliche Verwendung personenbezogener oder kontaktbezogener Daten Dritter zu diesem Zweck ist streng verboten.

2.3.2 Absichtlich übermäßige Käufe
Das Produktbestellsystem der Lifeprosper-Gruppe ist so gestaltet, dass es den Erwerb von Produkten nur für den Eigenbedarf des Vertriebspartners und dessen unmittelbarer Familie vorsieht. Der Vertriebspartner ist daher nicht berechtigt, systematisch überdimensionierte Bestellungen aufzugeben oder übermäßig Produkte zu bevorraten, um dadurch höhere Provisionen oder finanzielle Leistungen zu erzielen. Das Unternehmen empfiehlt nicht, für den Ausbau seiner Aktivitäten Schulden aufzunehmen.

2.3.3 Unerlaubtes Abwerben
Es ist dem Vertriebspartner untersagt, andere Vertriebspartner der Lifeprosper-Gruppe direkt oder indirekt zur Teilnahme an konkurrierenden Projekten zu bewegen, zum Wechsel zu diesen oder zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft zu animieren.

2.3.4 Unerlaubte Zusammenarbeit
Dem Vertriebspartner ist es untersagt, die Datenbank der Lifeprosper-Vertriebspartner oder Kooperationspartner für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist es verboten, über diese Kontakte Programme, Produkte oder Dienstleistungen außerhalb der Lifeprosper-Gruppe zu präsentieren oder geschäftliche Beziehungen außerhalb des Unternehmens zu etablieren.

2.3.5 Unerlaubtes Sponsoring
Ein Wechsel des Sponsors eines bereits registrierten Vertriebspartners darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ursprünglichen und des neuen Sponsors erfolgen. Wenn der direkte Sponsor dem Wechsel zustimmt, ist dieser endgültig. Es ist verboten, wissentlich bereits registrierte Vertriebspartner erneut zu registrieren oder deren frühere Mitgliedschaft (innerhalb von 6 Monaten) zu umgehen.

2.3.6 Unerlaubte Geschäftsbeziehungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Vertriebspartner keine direkten Kontakte zu Lieferanten oder Geschäftspartnern des Unternehmens aufnehmen, insbesondere nicht zur Anbahnung externer Kooperationen. Es ist auch verboten, untereinander Produkte oder Dienstleistungen der Lifeprosper-Gruppe zu handeln.

2.3.7 Unerlaubter Vertrieb
Produkte dürfen ausschließlich über die offiziellen Vertriebskanäle (z. B. Subdomain oder Registrierung neuer Mitglieder) verkauft werden. Der Weiterverkauf über eigene Webshops, soziale Netzwerke oder Plattformen ist untersagt.

2.3.8 Werbematerialien
Alle Marketing-, Werbe- und Grafikmaterialien stammen vom Unternehmen. Der Vertriebspartner darf keine eigenen Werbemittel ohne schriftliche Genehmigung erstellen oder verwenden.

2.3.9 Verbreitung falscher Informationen
Die vorsätzliche Verbreitung falscher, irreführender oder manipulierter Informationen über Produkte, Unternehmen, Vergütung oder Mitgliedschaft ist verboten. Nachgewiesene Fälschungen können zur sofortigen fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft führen.

2.3.10 Unerlaubte Nutzung des Begriffs „Lifeprosper“
Der Begriff „Lifeprosper“ darf nicht in URLs, E-Mail-Adressen oder Profilnamen verwendet werden – es sei denn, es handelt sich um autorisierte Subdomains des Unternehmens.

2.3.11 Keine Gebiets-Exklusivität
Es gibt keine regionalen Exklusivitätsrechte. Kein Vertriebspartner darf behaupten, exklusiv in einer bestimmten Region tätig zu sein.

2.3.12 Systematische Konkurrenzausschaltung
Das Unternehmen lehnt es ab, dass Vertriebspartner gezielt Mitglieder anderer MLM-Firmen abwerben. Für solche Aktivitäten übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung.

2.3.13 Billigung verbotenen Verhaltens
Jeder Vertriebspartner, der von Regelverstößen erfährt, ist verpflichtet, diese seinem Sponsor oder dem Unternehmen zu melden. Die Duldung solcher Verstöße gilt selbst als Regelverstoß.

2.3.14 Verbreitung falscher Aussagen
Die Verbreitung von Falschinformationen oder Gerüchten (z. B. über Telegram, WhatsApp usw.) über das Unternehmen oder seine Führung kann zur sofortigen fristlosen Kündigung führen.

2.3.15 Förderung konkurrierender Projekte
Insbesondere Vertriebspartner mit dem Status „LEADER1“ dürfen keine konkurrierenden MLM-Projekte öffentlich unterstützen oder fördern.

Abschnitt 3 – Mitgliedschaft

3.1. Dauer der Mitgliedschaft

3.1.1 Die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe besteht so lange, bis ein Umstand eintritt, der zu ihrer Änderung oder Beendigung führt.

3.1.2 Wurde die Mitgliedschaft eines Vertriebspartners beendet, kann sich dieser frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 6 Monaten erneut im System des Unternehmens registrieren.

3.1.3 Wenn ein neu registrierter Vertriebspartner keinen ersten Kauf tätigt, kann er durch einen neuen Sponsor erneut registriert werden – auch ohne Zustimmung des ursprünglichen Sponsors. Eine Registrierung ohne Kauf gilt als unvollständig und bindet den Vertriebspartner nicht dauerhaft an den ersten Sponsor.

3.1.4 Eine Person, die Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans einer juristischen Person ist und bereits als Vertriebspartner registriert ist, darf nicht zugleich als Vertriebspartner auftreten. Umgekehrt darf eine juristische Person, deren gesetzlicher Vertreter bereits registrierter Vertriebspartner ist, nicht erneut als Vertriebspartner agieren. Solche Konstruktionen gelten als doppelte Registrierung und können vom Unternehmen jederzeit entschädigungslos gelöscht werden.

3.1.5 Es ist strengstens untersagt, dieselbe Rechnungsadresse für mehrere Konten zu verwenden. Entdeckt das Unternehmen ein solches Verhalten, ist es berechtigt, alle betroffenen Konten samt IDs entschädigungslos zu löschen.

3.1.6 Der Vertriebspartner erkennt an, dass alle unter ihm registrierten Vertriebspartner jeweils ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen haben und ihre Mitgliedschaft unabhängig von seiner eigenen fortbesteht. Die gesamte Vertriebsstruktur dient in erster Linie den Interessen des Unternehmens, dem auch alle Rechte an der Datenbank und Struktur zustehen. Der Vertriebspartner hat keinerlei Ansprüche auf diese Datenbank oder Struktur.

3.2. Übertragung der Mitgliedschaft

3.2.1 Jede Änderung der Mitgliedschaft eines Vertriebspartners, die in einem Verkauf, einer Übertragung oder Abtretung der Mitgliedschaft an eine andere Person besteht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Der Antrag auf Genehmigung zur Übertragung muss auf einem Weg gestellt werden, der die Identität des Vertriebspartners belegt – d. h. per Postfach, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: [email protected].

3.2.2 Das Unternehmen beurteilt jeden Fall einer solchen Mitgliedschaftsänderung individuell, stets unter Berücksichtigung der Rechte des Unternehmens sowie anderer Vertriebspartner der Lifeprosper-Gruppe. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, dem Antrag stattzugeben.

3.2.3 Vom Unternehmen werden meist Gründe wie Scheidung, langwierige Krankheit, Eheschließung u. ä. als berechtigt für eine Übertragung anerkannt. Ein Vertriebspartner, der eine Übertragung beantragt, ist verpflichtet, den Antrag ordnungsgemäß zu begründen, relevante Nachweise vorzulegen und die Zustimmung des neuen Vertriebspartners einzuholen.

3.2.4 Mit dem Wirksamwerden der Übertragung der Mitgliedschaft gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen auf die neue Person über, die mit der Annahme der Änderung durch das Unternehmen offizieller Vertriebspartner wird. Das bisherige Konto und die zugewiesene ID des bisherigen Vertriebspartners werden auf den neuen übertragen. Der neue Vertriebspartner muss die Anforderungen an eine Mitgliedschaft erfüllen und diese Regeln einschließlich aller Anhänge und Dokumente akzeptieren.

3.2.5 Im Fall einer Umwandlung des Vertriebspartners – einer juristischen Person –, durch die sich z. B. das Unternehmen aufspaltet oder Vermögenswerte auf mehrere Rechtsträger übergehen, entscheidet die Regelung im Umwandlungsprojekt über die Zuweisung der Mitgliedschaft. Im Zweifelsfall erkennt das Unternehmen als Vertriebspartner die Person an, die dieselbe ID-Nummer wie der vorherige Vertriebspartner hat. Eine Aufteilung oder Vervielfachung einer ID auf mehrere Personen ist nicht erlaubt.

3.2.6 Die Übertragung einer Mitgliedschaft beeinflusst nicht die bestehende Struktur unterhalb der übertragenen ID und hat keine Auswirkungen auf die Netzwerkstruktur der Lifeprosper-Gruppe.

3.3. Übergang der Mitgliedschaft

3.3.1 Im Falle des Todes oder der Auflösung des Vertriebspartners geht die Mitgliedschaft auf den Rechtsnachfolger über, sofern dieser die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe erfüllt. Niemand ist berechtigt, die Rechte eines verstorbenen oder aufgelösten Vertriebspartners auszuüben, bevor nicht ein rechtskräftiger Erbschein oder eine Eintragung des Rechtsnachfolgers im Handels- oder einem vergleichbaren öffentlichen Register vorliegt.

3.3.2 Der Erbe oder Rechtsnachfolger muss gegenüber dem Unternehmen seine Rechtsnachfolge durch geeignete Unterlagen nachweisen und das Registrierungsformular mit den erforderlichen Angaben ausfüllen. Erst durch die Annahme dieser Regeln samt Anhängen und Dokumenten durch das Unternehmen wird er als Vertriebspartner anerkannt.

3.3.3 Ist der Rechtsnachfolger bereits als Vertriebspartner bei der Lifeprosper-Gruppe registriert, darf er ausnahmsweise mehrere IDs besitzen.

3.3.4 Der Rechtsnachfolger ist zum Erhalt von Provisionen oder anderen Leistungen des verstorbenen Vertriebspartners berechtigt, sofern die Übertragung im System des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen wurde und er die im Vergütungsplan des Unternehmens genannten Bedingungen erfüllt.

3.3.5 Gibt es mehrere Rechtsnachfolger, sind diese verpflichtet, untereinander einen Vertreter zu bestimmen, der als offizieller Vertriebspartner fungiert. Das Unternehmen kommuniziert ausschließlich mit dieser Person. Eine Aufteilung oder Vervielfachung einer ID auf mehrere Personen ist nicht gestattet.

3.4. Beendigung der Mitgliedschaft

3.4.1 Unzureichende Aktivität
Wenn ein Vertriebspartner für einen Zeitraum von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten keine Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens kauft und in diesem Zeitraum auch kein neuer Vertriebspartner unter seiner Sponsor-ID registriert wird, ist das Unternehmen berechtigt, seine Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe einseitig zu beenden. Möchte diese Person erneut Vertriebspartner werden, muss sie sich nach Ablauf der Wartezeit gemäß Artikel 3.1.2 erneut im System registrieren.

3.4.2 Freiwillige Beendigung durch den Vertriebspartner
Die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe ist freiwillig. Jeder Vertriebspartner kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss über einen Weg erfolgen, der die Identität des Vertriebspartners bestätigt – also über das Postfach, persönlich, schriftlich oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: [email protected]. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tag des Eingangs der Kündigung beim Unternehmen.

3.4.3 Beendigung der Mitgliedschaft durch das Unternehmen
Verstößt ein Vertriebspartner gegen eine der in diesen Regeln, Anhängen oder zugehörigen Dokumenten festgelegten Pflichten – selbst bei geringfügigem oder einmaligem Verstoß – ist das Unternehmen berechtigt, seine Mitgliedschaft ohne vorherige Mitteilung oder Abmahnung sofort zu kündigen. Die Kündigung sowie die Information über die Löschung der Registrierung werden an die E-Mail-Adresse des Vertriebspartners und seines direkten Sponsors gesendet. Die Mitgliedschaft endet mit dem Versanddatum dieser Mitteilung.

3.4.4 Übergangszeitraum
Stellt das Unternehmen einen möglichen Verstoß gegen diese Regeln oder zugehörige Dokumente fest oder hegt einen Verdacht, ohne bereits über die Kündigung entschieden zu haben, ist es berechtigt, dem Vertriebspartner den Zugang zu seinem Konto für maximal zwei Monate zu sperren. Während dieses Übergangszeitraums wird auch die Auszahlung von Provisionen oder anderen finanziellen Leistungen ausgesetzt. Falls das Unternehmen sich entscheidet, die Mitgliedschaft fortzusetzen, wird der Zugang wiederhergestellt und die ausgesetzten Zahlungen werden ausgezahlt. Bei endgültiger Kündigung wird das Konto unwiderruflich gelöscht und die ausgesetzten Zahlungen verfallen.

3.4.5 Abwicklung nach Beendigung
Mit Beendigung der Mitgliedschaft löscht das Unternehmen die Registrierung, das Konto und die zugehörige ID des Vertriebspartners. Alle Rechte, Ansprüche und Vorteile – insbesondere das Recht auf Provisionen oder finanzielle Leistungen – erlöschen mit dem Beendigungsdatum. Der Vertriebspartner hat keinen Anspruch auf Entschädigung, Sondervergütung oder Ausgleich für aufgebautes Kundenpotenzial oder seine Vertriebsstruktur.

3.4.6 Wiederregistrierung nach Pflichtverstoß
Ein Vertriebspartner, dessen Mitgliedschaft vom Unternehmen wegen eines Pflichtverstoßes gemäß Artikel 3.4.3 beendet wurde, darf sich nur mit Zustimmung des Unternehmens nach Ablauf der Wartezeit erneut registrieren.

3.4.7 Interne schwarze Liste
Das Unternehmen führt eine interne schwarze Liste (Blacklist) mit Namen ehemaliger Vertriebspartner, deren Mitgliedschaft wegen Verstößen gemäß Artikel 3.4.3 beendet wurde. Der Vertriebspartner erkennt an, dass er bei einer solchen Kündigung auf diese Liste gesetzt werden kann. Diese Liste ist zum Schutz des Unternehmens für alle aktiven Vertriebspartner mit ID einsehbar.

Abschnitt 4 – Entfernung von Produkten

4.1. Bestellungen

4.1.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, Produkte zum Eigenverbrauch zu vergünstigten Preisen zu kaufen. Das Unternehmen ist berechtigt, die Preise der einzelnen Produkte jederzeit ohne vorherige Ankündigung einseitig zu ändern. Eine Preisänderung wird mit der Aktualisierung im jeweiligen Vertriebskanal des Unternehmens sofort wirksam. Wird ein Produktpreis offensichtlich falsch angezeigt, kann das Unternehmen Bestellungen mit diesem fehlerhaften Preis jederzeit stornieren – unabhängig davon, ob bereits eine Zahlung erfolgt ist.

4.1.2 Die Bestellung der Produkte erfolgt ausschließlich online über den offiziellen E-Shop des Unternehmens, nach dem Login in das persönliche Konto auf der Weboberfläche des Unternehmens. Bestellungen sind jederzeit außerhalb von Wartungszeiten oder geplanten Systemupdates möglich.

4.1.3 Jedes gekaufte Produkt hat einen bestimmten Punktewert (PV), der zur Berechnung der Höhe von Provisionen und anderen Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan des Unternehmens dient. Das Unternehmen kann den Punktewert der Produkte jederzeit ohne vorherige Ankündigung einseitig ändern.

4.1.4 Die übliche Lieferzeit der bestellten Produkte beträgt 5 Werktage ab Zahlungseingang oder Bestellbestätigung bei Auswahl der Zahlungsoption.

4.1.5 Gibt der Vertriebspartner bei der Bestellung unvollständige oder fehlerhafte Informationen an, sind die Produkte nicht auf Lager oder treten sonstige Hindernisse auf, kann das Unternehmen die Ausführung der Bestellung verzögern oder zurückhalten, bis die Hindernisse beseitigt sind. Die Bearbeitung solcher Fälle erfolgt individuell nach Sachlage. Liegt die Ursache beim Vertriebspartner und wird sie trotz Aufforderung nicht beseitigt, kann das Unternehmen Mehrkosten in Rechnung stellen.

4.1.6 Das Eigentum an den bestellten Produkten geht nach vollständiger Bezahlung und Annahme durch den Vertriebspartner auf diesen über. Die Bezahlung erfolgt per Bankkarte oder Überweisung. Wird bei Überweisung ein falsches Zahlungsmerkmal angegeben, sodass die Zahlung nicht zugeordnet werden kann, wird sie an das Absenderkonto zurücküberwiesen. Bei einem Zahlungsfehler ist das Unternehmen unter [email protected] kontaktierbar.

4.1.7 Vor einer neuen Bestellung verpflichtet sich der Vertriebspartner, mindestens 70 % der zuvor bestellten Produkte zu verbrauchen und nur Mengen zu bestellen, die dem geplanten Verbrauch entsprechen, um übermäßige Käufe zu vermeiden.

4.1.8 Produkte und deren Preise sind nur so lange verfügbar, wie sie auf der Weboberfläche des E-Shops angezeigt werden. Ist ein Produkt nicht mehr verfügbar oder wird nicht mehr hergestellt, informiert das Unternehmen den Vertriebspartner umgehend zur Klärung des weiteren Vorgehens. In solchen Fällen kann das Unternehmen Bestellungen ablehnen oder stornieren.

4.1.9 Vor Absenden der Bestellung kann der Vertriebspartner seine Eingaben überprüfen und bestätigen. Die Stornierung einer Bestellung ist bis zum Absenden telefonisch oder per E-Mail möglich. Dies berührt nicht das Recht des Unternehmens auf Erstattung zweckgebundener Kosten.

4.1.10 Bei Bestellung eines individualisierten Produkts stimmt der Vertriebspartner der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, um anony­me Datensätze aus Bluttests und Umfragen zu archivieren. Diese Daten werden von OmegaQuant Analytics, LLC verarbeitet (https://omegaquant.com), anonymisiert, und für Forschungs- und Analysezwecke verwendet. Der Vertriebspartner erklärt sich mit der Teilnahme an Studien des Unternehmens sowie mit der Archivierung und Auswertung einverstanden.

4.1.11 Wird bei einer Bestellung eine falsche ID eingegeben, kann die Berichtigung und Zuordnung der entsprechenden Provisionen oder Belohnungen nur am selben Kalendertag (bis 24:00 Uhr) beantragt werden.

4.1.12 Der Vertriebspartner erkennt an, dass er bei personalisierten Produkten (individualisierte Lifeprosper-Produkte) kein Widerrufsrecht hat.

4.3. Automatische Bestellung

4.3.1 Der Vertriebspartner kann die Funktion der sogenannten automatischen Bestellung nutzen, die eine regelmäßige Wiederholung einer eingegebenen Bestellung in frei wählbaren Intervallen ermöglicht. Diese Option eignet sich besonders für Vertriebspartner, die regelmäßig Produkte für den Eigenverbrauch beziehen möchten.

4.3.2 Die Zahlung für jede automatische Bestellung erfolgt automatisch über die angegebene Bankkarte oder das Bankkonto des Vertriebspartners, noch bevor die bestellten Produkte versendet werden.

4.3.3 Ist eine Zahlung im Rahmen einer automatischen Bestellung nicht möglich (z. B. wegen unzureichendem Kontoguthaben oder Ablehnung der Zahlung), werden die bestellten Produkte nicht versendet. Das Unternehmen informiert den Vertriebspartner über diesen Umstand.

4.3.4 Sollte eine automatische Bestellung nicht durchgeführt werden können, ist das Unternehmen berechtigt, die Zahlungsart auf eine andere vom Vertriebspartner bei der Einrichtung der automatischen Bestellung angegebene Option umzustellen – in der durch den Vertriebspartner festgelegten Reihenfolge.

4.3.5 Der Vertriebspartner kann die automatische Bestellung jederzeit über die Einstellungen seiner Produktbestellung stornieren.

4.4. Transport

4.4.1 Beim Aufgeben einer Bestellung muss der Vertriebspartner die Lieferadresse angeben und die gewünschte Versandoption auswählen. Die Kosten für den gewählten Versand werden zum Gesamtpreis der bestellten Produkte hinzugerechnet.

4.4.2 Nimmt der Vertriebspartner die Lieferung der bestellten Produkte durch den Zusteller nicht ordnungsgemäß entgegen, trägt er die Kosten für die erneute Zustellung. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen.

4.4.5 Das Unternehmen haftet nicht für die Zustellung der Produkte, wenn eine falsche Lieferadresse angegeben wurde. Falls eine Zustellung an die angegebene Adresse nicht möglich ist und das Paket zurückgeschickt wird, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag über die betroffenen Produkte zurückzutreten. Der Vertriebspartner wird darüber schriftlich an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse informiert.

4.4.6 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, beschädigte Sendungen, fehlende oder falsch gelieferte Artikel spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung zu melden.

4.4.7 Der Vertriebspartner erkennt an, dass der Versandpreis keine zusätzlichen Gebühren, Zölle, Steuern oder andere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben bei Lieferungen ins Ausland enthält. Diese Kosten richten sich nach dem Recht des Empfängerlandes und sind vollständig vom bestellenden Vertriebspartner zu tragen.

4.4.8 Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht mit deren Annahme durch den Vertriebspartner oder dessen Bevollmächtigten auf diesen über. Ab diesem Moment ist der Vertriebspartner verantwortlich für den Schutz der gelieferten Produkte vor Schäden oder Diebstahl.

4.4.9 Bei Lieferproblemen kann sich der Vertriebspartner per E-Mail an [email protected] wenden.

4.5. Reklamation

4.5.1 Das Unternehmen haftet gegenüber dem Vertriebspartner dafür, dass das Produkt bei Übergabe frei von Mängeln ist. Das bedeutet, dass das Produkt die im Vertrag vereinbarte oder vom Unternehmen beschriebene Qualität und Gebrauchseigenschaften aufweist oder jene, die üblicherweise erwartet werden, den gesetzlichen Anforderungen entspricht, in entsprechender Menge, Maß oder Gewicht geliefert wird und für den angegebenen oder üblichen Zweck geeignet ist.

4.5.2 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, das gelieferte Produkt unverzüglich nach Erhalt – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden – zu prüfen und sich von dessen Eigenschaften und Menge zu überzeugen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, andernfalls erlischt die Haftung des Unternehmens für solche Mängel.

4.5.3 Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel bei Übergabe offensichtlich war und dem Vertriebspartner bekannt sein musste oder von ihm selbst verursacht wurde.

4.5.4 Das auf der Verpackung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum gilt als Qualitätsgarantie, sofern die Lagerungsbedingungen eingehalten wurden. Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder mechanische Einwirkungen stellen keinen Mangel dar.

4.5.5 Reklamationen sind schriftlich unter Angabe des Lieferdatums, der Rechnungsnummer, der Produktbezeichnung, des Etiketts, der Chargennummer, der reklamierte Menge, einer Fehlerbeschreibung samt Fotodokumentation, der Kontaktangaben (inkl. E-Mail) sowie des reklamierenden Vertriebspartners einzureichen – zusammen mit dem reklamierten Produkt. Das Unternehmen behält sich vor, das reklamierte Produkt in Originalverpackung zur Prüfung anzufordern.

4.5.6 Die Zustellung einer Reklamation kann über Kurierdienste (z. B. Zásilkovna, DHL, PPL) an die in den Kontaktdaten angegebene Rücksendeadresse erfolgen. Bei Versand durch einen Drittanbieter trägt das Unternehmen keine Haftung für Verlust oder Schäden während des Transports. Produkte per Nachnahme werden nicht angenommen.

4.5.7 Der Vertriebspartner hat für eine transportsichere Verpackung der zurückgesendeten Produkte zu sorgen. Das Unternehmen haftet nicht für Transportschäden.

4.5.8 Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Produktmangel auf unsachgemäße Anwendung oder Handhabung zurückzuführen ist oder die Gebrauchsanweisung verletzt wurde. Farbdifferenzen durch Monitordarstellung gelten nicht als Mangel.

4.5.9 Die Frist zur Bearbeitung einer Reklamation beträgt 30 Tage ab Eingang der vollständigen Reklamation beim Unternehmen. In berechtigten Fällen kann diese Frist verlängert werden. Der Vertriebspartner wird in diesem Fall per E-Mail darüber informiert.

4.5.10 Das Unternehmen entscheidet über die Art der Reklamationsbearbeitung und informiert den Vertriebspartner per E-Mail gemäß Artikel 4.5.5 über die Entscheidung.

4.5.11 Das Unternehmen entscheidet auch, in welchen Fällen es dem Vertriebspartner entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation erstattet.

4.5.12 Wird dem Vertriebspartner im Rahmen einer Reklamation der Kaufpreis erstattet, werden ihm die für dieses Produkt erhaltenen Punkte (PV) automatisch wieder abgezogen. Hat der Vertriebspartner bereits eine Provision oder Leistung aus diesen Punkten erhalten, muss er diese (anteilig) zurückzahlen. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Forderung mit zukünftigen Provisionsansprüchen zu verrechnen oder gleichwertige PVs einzuziehen.

4.5.13 Da der Vertriebspartner Produkte im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit erwirbt, hat er nicht die Verbraucherschutzrechte wie z. B. das gesetzliche Widerrufsrecht binnen 14 Tagen.

4.5.14 Weitere Rechte und Pflichten zur Reklamation ergeben sich aus den gesonderten Reklamationsrichtlinien des Unternehmens.

4.6. Lagerung und Handhabung

4.6.1 Der Vertriebspartner erkennt an, dass es sich bei den meisten Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt, die unter die einschlägige Gesetzgebung fallen. Alle Produktkennzeichnungen sind vom Landwirtschaftsministerium der Tschechischen Republik genehmigt und notifiziert. Es ist dem Vertriebspartner daher strengstens untersagt, eigene Etiketten, Verpackungen oder Marketingmaterialien in Bezug auf die Produkte zu erstellen oder eigene Sprachfassungen dieser Informationen und Materialien zu entwickeln.

4.6.2 Der Vertriebspartner erkennt an, dass zur Wahrung der Eigenschaften und Haltbarkeit der Produkte eine ordnungsgemäße Lagerung erforderlich ist. Die Lagerungsvorgaben sind auf dem Produktetikett oder auf der Unternehmenswebsite www.lifeprosper.com angegeben. Unsachgemäße Lagerung kann zur Ablehnung von Reklamationen führen.

4.6.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine Kunden, für die er den Produktkauf vermittelt hat, ordnungsgemäß über die Verwendung und Lagerung der Produkte zu informieren.

Abschnitt 5 – Präsentation und Vertrieb

5.1. Präsentation

5.1.1 Das Unternehmen ist berechtigt, alle vom Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Videos, Fotos, Informationen, Texte, Gesundheits- oder Finanzergebnisse, Kommentare, Meinungen oder Referenzen, die sich auf Produkte oder die Lifeprosper-Gruppe beziehen, uneingeschränkt und ohne Anspruch auf finanzielle oder sonstige Vergütung zu nutzen. Wenn solches Material urheberrechtlich oder anderweitig geschützt ist, erteilt der Vertriebspartner durch seine Registrierung in der Lifeprosper-Gruppe dem Unternehmen eine kostenlose, zeitlich und räumlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte – einschließlich des Rechts zur Weiterverwendung, Veröffentlichung in jeglichen Medien, Unterlizenzierung oder vollständigen/teilweisen Übertragung auf Dritte. Stellt der Vertriebspartner Materialien zur Verfügung, deren Urheber ein Dritter ist, verpflichtet er sich, alle etwaigen Ansprüche dieses Dritten im Voraus zu klären.

5.1.2 Bei jeder Präsentation von Produkten oder Geschäftsmöglichkeiten innerhalb der Lifeprosper-Gruppe ist der Vertriebspartner verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die Produkte, die Chancen, den Vergütungsplan, das Unternehmen und sich selbst zu liefern. Täuschende oder unlautere Geschäftspraktiken sind unzulässig.

5.1.3 Der Vertriebspartner darf das Vertrauen anderer Personen nicht missbrauchen und soll ihre eventuell mangelnde Lebenserfahrung oder Fachkenntnis respektieren. Es ist insbesondere untersagt, schnelle, garantierte oder übertriebene Einnahmen in Aussicht zu stellen oder wundersame Wirkungen der Produkte zu versprechen.

5.1.4 Vertriebspartnern ist es untersagt, Aussagen über therapeutische oder heilende Wirkungen der Produkte zu machen, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sowie Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Lebensmittelkennzeichnung).

5.1.5 Vertriebspartner dürfen im Rahmen von Präsentationen die Produkte oder Projekte anderer Anbieter nicht herabwürdigen – weder direkt noch indirekt. Unzulässige Vergleiche oder irreführende Aussagen im Sinne des Wettbewerbsrechts sind verboten.

5.1.6 Die Präsentation der Produkte oder Möglichkeiten der Lifeprosper-Gruppe darf nicht gemeinsam mit anderen Programmen, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmöglichkeiten erfolgen.

5.1.7 Wenn der Vertriebspartner bei der Präsentation zur Erweiterung der Lifeprosper-Gruppe Angaben zu erhaltenen Provisionen oder Vergütungen machen oder entsprechende Kontoauszüge zeigen möchte, darf er dies ausschließlich für seine eigenen Ergebnisse tun. Die Präsentation von Resultaten der Upline ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Sponsors zulässig. Alle gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen (siehe 2.3.9). Zudem ist folgender Disclaimer klar sichtbar anzuführen:

Disclaimer:
Die Tätigkeit im Rahmen der Lifeprosper-Gruppe stellt kein klassisches Arbeitsverhältnis dar, sondern ist eine unternehmerische Gelegenheit, die sowohl Einkommen als auch Kosten generieren kann. Kein zukünftiges Einkommen kann versprochen oder garantiert werden – der persönliche Erfolg hängt ausschließlich von Ihrer Entschlossenheit, ethischem Handeln und langfristigem Engagement ab. Die Höhe Ihrer Belohnungen richtet sich nach Ihrer eigenen Leistung sowie jener Ihres Teams. Wenn Ihre Gruppe keinen Umsatz generiert, erhalten Sie keine Provisionen. Ihr Erfolg hängt davon ab, ob Sie bereit sind zu lernen und die Geschäftsmöglichkeit richtig umzusetzen.

5.1.8 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist es dem Vertriebspartner untersagt, Interviews in Radio, Fernsehen, Zeitschriften oder Internetmedien zu geben, öffentliche Auftritte zu machen, Vorträge zu halten oder Stellungnahmen zu den Produkten, dem Unternehmen oder der Lifeprosper-Gruppe abzugeben.

5.2. Verkauf

5.2.1 Der Vertriebspartner ist berechtigt, den Verkauf von Produkten an Dritte ausschließlich auf folgenden Wegen zu vermitteln:

5.2.1.1 Über eine personalisierte Subdomain, die es dem Vertriebspartner ermöglicht, eine eigene Subdomain-Adresse mit der Domain „Lifeprosper“ und der Endung „.shop“ oder „.video“ zu wählen (z. B. novak.lifeprosper.shop oder fitguy.lifeprosper.video).

5.2.1.2 Durch die Registrierung eines neuen Mitglieds in der Lifeprosper-Gruppe, das bei der Registrierung die ID dieses Vertriebspartners als Sponsor angibt.

5.2.3 Das Unternehmen ist stets der Anbieter der Produkte im Rahmen der geltenden Vertriebsbedingungen. Dem Vertriebspartner ist der kommerzielle Weiterverkauf der Produkte nicht gestattet.

5.2.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ordnungsgemäße Buchhaltungs- und Steuerunterlagen zu führen und seine steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

5.3. Werbematerialien

5.3.1 Der Vertriebspartner ist ausschließlich berechtigt, offizielle Marketing-, Werbe- und Grafikmaterialien, Fotos, Unterlagen und Newsletter zu verwenden, die vom Unternehmen selbst erstellt oder vorab genehmigt wurden, um die Produkte oder Geschäftsmöglichkeiten der Lifeprosper-Gruppe zu präsentieren.

5.3.2 Es ist dem Vertriebspartner untersagt, eigene audiovisuelle Materialien jeglicher Art (Grafiken, Videos, Podcasts, Audioaufnahmen usw.) zu erstellen, die in irgendeiner Form mit dem Unternehmen in Verbindung stehen. Der Name des Unternehmens, Produktnamen und Logos unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums und dürfen nicht frei verbreitet werden. Es dürfen ausschließlich offizielle digitale Materialien des Unternehmens verwendet werden, die im Lifeprosper Office bereitgestellt werden.

5.3.3 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, offizielle Werbematerialien des Unternehmens in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern oder anzupassen.

5.3.4 Der Vertriebspartner darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine inoffiziellen Fahrzeugbeklebungen, Visitenkarten, Briefpapiere oder sonstigen Werbematerialien verwenden oder anbringen. Alle aktuellen grafischen Vorlagen und Richtlinien sind im Dokumentenbereich des Kontos verfügbar.

5.3.5 Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Werbematerialien oder Werbeartikeln, die nicht vom Unternehmen erstellt oder vorab schriftlich genehmigt wurden. Die Verantwortung für Inhalt und Verbreitung, einschließlich der Kosten für Herstellung und Distribution, liegt ausschließlich beim Vertriebspartner.

5.3.6 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen des Unternehmens Verträge zur Werbung oder Promotion der Lifeprosper-Gruppe, der Produkte oder des Unternehmens zu verhandeln oder abzuschließen.

5.3.7 Der Vertriebspartner darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens keine vom Unternehmen erstellten Audio- oder Videomaterialien produzieren oder reproduzieren. Eigene Aufnahmen von Meetings, Telefonaten, Events oder Konferenzen, die mit der Tätigkeit in der Lifeprosper-Gruppe zusammenhängen, sind ebenfalls nicht gestattet. Auch dürfen keine offiziell aufgezeichneten Inhalte ohne schriftliche Zustimmung veröffentlicht werden.

5.4. Genehmigte Werbung

5.4.1 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, andere als die offiziellen Vertriebskanäle des Unternehmens für die Präsentation des LIFEPROSPER-Projekts, die Vermittlung des Verkaufs von Produkten oder zugehöriger Dienstleistungen zu nutzen, sofern in diesen Regeln nichts anderes festgelegt ist.

5.4.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Vertriebspartner keine eigene Internetwerbung erstellen oder veröffentlichen, die Produkte oder Möglichkeiten der Lifeprosper-Gruppe oder des Unternehmens bewirbt. Dies gilt insbesondere für bezahlte Online-Werbung (PPC), Display-Werbung, Bannerwerbung, E-Mail-Marketing sowie bezahlte Werbung auf sozialen Netzwerken.

5.4.3 Bei Verstoß gegen das Verbot bezahlter Internetwerbung gemäß Artikel 5.4.2 ist das Unternehmen berechtigt, den Zugang des betreffenden Vertriebspartners zum Lifeprosper Office ohne Vorwarnung zu sperren. Im Regelfall wird bei einem Erstverstoß der Zugang für 30 Tage blockiert und danach automatisch wiederhergestellt. Der Vertriebspartner sowie dessen Sponsor werden per E-Mail über die Sperrung informiert. Eine wiederholte Zuwiderhandlung gilt als schwerwiegender Regelverstoß mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

5.4.4 Möchte ein Vertriebspartner das Lifeprosper-Projekt, Produkte oder zugehörige Dienstleistungen über einen eigenen Werbekanal (z. B. Website, Facebook, Instagram) präsentieren, ist er verpflichtet, das Unternehmen im Voraus darüber zu informieren und sich mit den Bedingungen für diese Art der Präsentation vertraut zu machen. Anschließend sind die konkreten Bedingungen mit dem Unternehmen zu vereinbaren. Nach Freigabe durch das Unternehmen erfolgt die individuelle Anpassung des Kanals und die Präsentation gemäß den vereinbarten Vorgaben.

5.4.5 Vertriebspartnern ist ausdrücklich untersagt, Produkte über Preisvergleichsportale (z. B. Heureka.cz, Zboží.cz, Hledejceny.cz), Kleinanzeigenportale (z. B. Bazoš, Hyperinzerce, Annonce, Sbazar), Verkaufsplattformen Dritter (z. B. Amazon, Alibaba, Allegro, Cdiscount, OnBuy) oder Auktionsportale (z. B. eBay) zu bewerben.

5.4.6 Ebenso ist es dem Vertriebspartner nicht gestattet, Werbung über Fernsehen, Printmedien (z. B. Zeitungsanzeigen, Flyer), Lichtwerbung, Radiospots, Werbung in oder auf Transportmitteln, Außenwerbung (z. B. Plakate, Hausfassaden, Bauzäune), alternative Werbung (z. B. Gehwerbung, digitale Werbetafeln, Stadtmöbel) oder sonstige Werbeartikel für Produkte oder Chancen der Lifeprosper-Gruppe zu schalten. Ausgenommen hiervon ist unbeabsichtigte, unbezahlte Werbung, die nicht aktiv durch den Vertriebspartner initiiert wurde.

5.4.7 Der Vertriebspartner darf im Rahmen der Produktwerbung keine Inhalte verbreiten, die rechtswidrig, belästigend, schädlich, bedrohlich, vulgär oder anderweitig unangemessen sind oder zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung auslösen könnten.

5.4.8 Bei der Vermittlung von Produktverkäufen ist der Vertriebspartner verpflichtet, die Privatsphäre aller natürlichen Personen zu respektieren und deren personenbezogene Daten angemessen zu schützen.

5.4.9 Der Vertriebspartner darf keine Massen-E-Mails oder unerwünschte Nachrichten an Personen versenden, zu denen er keine bestehende persönliche oder geschäftliche Beziehung unterhält.

5.4.10 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Vertriebspartner Produkte nicht öffentlich in Einrichtungen Dritter (z. B. Fitnessstudios, Friseursalons, Büros), auf Messen, Märkten, Ausstellungen oder anderen öffentlichen Plattformen anbieten oder bewerben. Die Vorgehensweise und Bedingungen sind im Vorfeld mit dem Unternehmen abzustimmen.

5.4.11 Es ist dem Vertriebspartner untersagt, das Wort „Lifeprosper“ im Namen eines Werbekanals, in einer URL-Adresse, E-Mail-Adresse oder in Profilnamen zu verwenden – ebenso wenig in Verbindung mit anderen Begriffen. Ausgenommen hiervon sind genehmigte Subdomains mit dem Format „name.lifeprosper.shop“ oder „name.lifeprosper.video“.

5.5. Werbung in sozialen Netzwerken

5.5.1 Der Vertriebspartner darf soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook usw. (nachfolgend „Profil“) nur nach vorheriger Zustimmung des Unternehmens zur Präsentation des Lifeprosper-Projekts, der Produkte und zugehöriger Dienstleistungen nutzen.

5.5.2 Jeder Vertriebspartner darf auf einer sozialen Plattform nur ein Profil führen – d. h. eine Plattform = ein Profil. Mehrere Profile eines Vertriebspartners oder Profile, die derselben ID zugeordnet sind, sind verboten. Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen die Regeln. Es ist zudem untersagt, auf einem Profil auf andere Profile zu verweisen.

5.5.3 Jedes vom Vertriebspartner erstellte Profil muss mit vollständigem Namen und ID-Nummer gekennzeichnet und öffentlich zugänglich sein. Die Verwendung des Begriffs „Lifeprosper“ im Profilnamen oder in Wortverbindungen mit anderen Begriffen ist untersagt – ausgenommen die zulässige Verwendung des Logos, Designs und der genehmigten Texte gemäß Abschnitt 5.3.

5.5.4 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, bei jeglicher Präsentation auf seinem Profil ausschließlich die offiziellen Marketing-, Werbe- und Grafikmaterialien des Unternehmens gemäß Artikel 5.3.1 zu verwenden. Er darf auf seinem Profil nur Beiträge und Fotos teilen, die das Unternehmen auf seinen offiziellen Kanälen veröffentlicht hat – und auch nur per direkter „Teilen“-Funktion. Will der Vertriebspartner Inhalte eines anderen Distributors nutzen, benötigt er dessen ausdrückliche Zustimmung.

5.5.5 Der Vertriebspartner darf auf seinem Profil keine Aussagen über die heilenden oder therapeutischen Wirkungen der Produkte treffen, die gegen geltende Gesetze und Verordnungen verstoßen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).

5.5.7 Der Vertriebspartner darf keine Dosierung angeben, die über die empfohlene Tagesmenge hinausgeht, und muss darauf hinweisen, dass sich die empfohlene Tagesdosis auf die Einnahme eines Produkts pro Tag bezieht. Bei Kombination mehrerer Produkte muss die empfohlene Gesamtdosis eingehalten werden.

5.5.8 Teilt der Vertriebspartner Screenshots aus dem Lifeprosper Office, muss er die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 beachten. Das Unternehmen rät davon ab, solche Screenshots zu veröffentlichen.

5.5.9 Es ist strengstens verboten, auf dem Profil Wettbewerbe zu veranstalten, bei denen Lifeprosper-Produkte als Preis verlost werden.

5.5.10 Vertriebspartner dürfen nur mit Influencern zusammenarbeiten, die einen guten Ruf haben. Kooperationen mit Influencern, die gesetzeswidrig handeln oder gegen Werbevorschriften verstoßen (z. B. fehlende Werbekennzeichnung), sind untersagt.

5.5.11 Kooperationen mit Influencern über Marketingplattformen wie „BarterMe“ (https://barterme.io/) sind verboten.

5.5.12 Bezahlte Kooperationen mit Influencern sind grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn der betreffende Influencer selbst als Vertriebspartner beim Unternehmen registriert ist. Wird dennoch eine bezahlte Kampagne durch einen nicht registrierten Influencer durchgeführt, gilt dies als Regelverstoß des beauftragenden Vertriebspartners.

5.5.13 Auch Kooperationen in Form von Bartergeschäften (Tausch von Produkt gegen Werbung) sind streng untersagt und gelten als Regelverstoß mit allen Konsequenzen.

5.5.14 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den guten Ruf des Unternehmens zu schützen und etwaige Ansprüche von Influencern aus der Zusammenarbeit eigenständig zu klären. Verletzt ein Influencer den Ruf des Unternehmens, muss der Vertriebspartner aktiv zur Schadensbegrenzung beitragen.

5.5.15 Vertriebspartner dürfen in ihren sozialen Medien keine persönlichen Profile von Vertretern des Unternehmens oder mit dem Unternehmen verbundenen Personen markieren.

5.5.16 Wenn ein Vertriebspartner über sein Profil potenzielle Kunden oder neue Mitglieder der Lifeprosper-Gruppe anspricht, ist er verpflichtet, diesen vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über Produkte, das Unternehmen, die Chancen in der Lifeprosper-Gruppe, den Vergütungsplan und das Arbeitssystem zu liefern. Diese Informationen muss er selbst bereitstellen und darf dafür nicht auf das Unternehmen verweisen.

5.5.17 Jeder Vertriebspartner ist verpflichtet, den Ethikkodex (Abschnitt 2.2 der Mitgliedschaftsregeln) sowie alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Lifeprosper-Gruppe einzuhalten. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und die Mitgliedschaftsregeln sind dem Unternehmen zu melden.

Abschnitt 6 – Rechtsschutz

6.1. Geistiges Eigentum

6.1.1 Der Vertriebspartner erkennt an, dass sämtliche Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem LIFEPROSPER-Projekt bei INTERMODELS s.r.o., Pod Nouzovem 971/17, 197 00 Prag, Tschechische Republik, USt-ID CZ26126893 liegen.

6.1.2 Dies umfasst insbesondere: den Namen LIFEPROSPER, die Bezeichnungen und Zusammensetzungen aller Produkte, Logos, Grafiken, Symbole, Beschreibungen, Texte, Verfahren, Methoden, Systeme, Literatur, Domains, Marken, Handbücher, Materialien, Verpackungen und Technologien im Zusammenhang mit dem Projekt.

6.1.3 Der Vertriebspartner darf die oben genannten Schutzrechte im Rahmen seiner Tätigkeit nur gemäß diesen Regeln oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Unternehmens verwenden. Jede unautorisierte Nutzung ist verboten.

6.1.4 Es ist Vertriebspartnern untersagt, Domains, Unternehmensnamen, Bezeichnungen, Marken, Gebrauchsmuster, Patente oder sonstige Daten und Namen zu registrieren, die mit dem LIFEPROSPER-Projekt identisch oder verwechselbar sind oder davon abgeleitete Formen darstellen.

6.1.5 Das Unternehmen ist berechtigt, die Einhaltung sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum zu kontrollieren, ihre Einhaltung einzufordern und im Falle von Verstößen rechtliche Schritte gegen die betreffenden Personen einzuleiten.

6.1.6 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe erlischt automatisch das Recht zur Nutzung geschützter Inhalte. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jegliche Nutzung zu unterlassen und Handlungen zu beenden, die einen Verstoß gegen diese Rechte darstellen oder darstellen könnten.

6.2. Marken und Logos

6.2.1 INTERMODELS s.r.o., Pod Nouzovem 971/17, 197 00 Prag, Tschechische Republik, USt-ID: CZ26126893, ist Inhaberin der eingetragenen Marken „Lifeprosper“ sowie der Namen der einzelnen Produkte.

6.2.2 Das Unternehmen übt sämtliche Rechte aus den eingetragenen Marken gegenüber den Vertriebspartnern aus und ist berechtigt, zu entscheiden, wem und unter welchen Bedingungen die Nutzung dieser Namen erlaubt wird. Die Nutzung eingetragener Namen ist ausschließlich im Einklang mit diesen Regeln oder mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens zulässig.

6.2.3 Bei der Verwendung des Logos oder des Markennamens im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Vertriebspartner verpflichtet, klarzustellen, dass er ein unabhängiger LIFEPROSPER-Vertriebspartner gemäß diesen Regeln ist.

6.3. Vertrauliche Informationen

6.3.1 Alle Informationen, mit denen der Vertriebspartner während der Dauer seiner Mitgliedschaft in Berührung kommt und die kommerziellen, produktionsbezogenen, technischen oder wirtschaftlichen Charakter haben und sich auf die Tätigkeit des Unternehmens oder der Lifeprosper-Gruppe beziehen – insbesondere Verfahren, Abläufe, Ergebnisse und zugehörige Technologien, Know-how, Marketingtechniken und -informationen, Preislisten, Preisstrategien, Geschäftsmethoden und -strategien, Verträge und vertragliche Beziehungen mit Kunden und Lieferanten, Forschung, Computersoftware (einschließlich Quell- und Objektcode), Datenbanken, Systeme, Strukturen und Architekturen –, gelten als vertraulich und Bestandteil des Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens, sofern sie nicht allgemein bekannt sind.

6.3.2 Auch Informationen über die Organisationsstruktur und Mitarbeiter des Unternehmens gelten als vertraulich. Die Vertraulichkeit dieser Informationen bleibt unabhängig von deren Form, Kommunikationsweg oder Darstellung bis zu deren offizieller Veröffentlichung bestehen. Der Zugang zu vertraulichen Informationen wird dem Vertriebspartner ausschließlich zur Ausübung seiner Tätigkeit und Weiterentwicklung in der Lifeprosper-Gruppe gewährt.

6.3.3 Die Datenbank der Vertriebspartner, ihre Kontaktdaten sowie sämtliche weiteren oben genannten vertraulichen Informationen wurden im Interesse und zum Nutzen der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens erstellt.

6.3.4 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese ausschließlich zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Tätigkeit innerhalb der Lifeprosper-Gruppe und zum Nutzen des Unternehmens zu verwenden. Er verpflichtet sich, diese Informationen nicht entgegen den Interessen des Unternehmens zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu nutzen.

Abschnitt 7 – Provisionssystem und Vergütung

7.1. Grundsätze der Vergütung

7.1.1 Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Lifeprosper-Gruppe kann der Vertriebspartner Anspruch auf die Auszahlung von Provisionen, anderen finanziellen Vergütungen sowie auf weitere Prämien oder Vorteile haben. Die Bedingungen für diese Vergütungen sind im Vergütungsplan des Unternehmens oder in gesonderten Dokumenten festgelegt.

7.1.2 Die Höhe der finanziellen Vergütungen innerhalb der Lifeprosper-Gruppe hängt von der individuellen Leistung des Vertriebspartners, seinem persönlichen Umsatz sowie vom Umsatz seiner Downline-Struktur ab. Der Vertriebspartner erkennt an, dass der Anspruch auf Auszahlung finanzieller Leistungen an weitere Anforderungen bezüglich seiner Aktivität gebunden sein kann.

7.1.3 Das Unternehmen garantiert keine einmaligen Zahlungen oder schnellen Reichtum, sondern bietet den Vertriebspartnern die Möglichkeit, sich an einem Geschäftsmodell zu beteiligen, bei dem die Höhe des Verdienstes vom persönlichen Einsatz, der investierten Zeit und den erzielten Ergebnissen abhängt. Kein Vertriebspartner oder dessen Struktur hat ohne Erfüllung der im Vergütungsplan festgelegten Bedingungen Anspruch auf ein Einkommen.

7.1.4 Vor dem Beitritt zur Lifeprosper-Gruppe empfiehlt das Unternehmen, persönliche Schritte wie die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gut zu überdenken und rät ausdrücklich davon ab, Schulden zur Förderung der eigenen Tätigkeit im Netzwerk aufzunehmen.

7.2. Vergütungsverwaltung und Auszahlung, „PAYQUICKER…“

Abschnitt 8 – Schulungs- und gesellschaftliche Veranstaltungen der Lifeprosper-Gruppe

8.1. Lifeprosper Academy

8.1.1 Das Unternehmen organisiert für seine Vertriebspartner ein Grundlagenschulungsprogramm unter dem Namen Lifeprosper Academy.

8.1.2 Termin, Veranstaltungsort sowie alle weiteren Details und Teilnahmebedingungen zur Lifeprosper Academy werden vom Unternehmen mehrere Wochen im Voraus über einen der offiziellen Kommunikationskanäle des Unternehmens (insbesondere Website, Newsletter, Lifeprosper Office, SMS, E-Mail, App usw.) bekannt gegeben.

8.1.3 Der Vertriebspartner erkennt an, dass die Teilnahme an der Lifeprosper Academy kostenpflichtig sein kann und die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Das Unternehmen ist berechtigt, die Bedingungen und Details der Teilnahme jederzeit zu ändern oder anzupassen.

8.1.4 An Veranstaltungen der Lifeprosper Academy können nur Führungskräfte teilnehmen, die im betreffenden Zeitraum die Position „LEADER1“ erreicht haben. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen dem letzten und dem aktuellen Termin der Lifeprosper Academy.

8.1.5 Zur Teilnahme berechtigt ist nur eine Führungskraft mit einem auf eine natürliche Person registrierten und ordnungsgemäß ausgefüllten Konto, bei dem Glückwünsche aktiviert sind. Konten, die auf juristische oder fiktive Personen registriert sind, gelten gegenüber anderen Vertriebspartnern und dem Unternehmen als intransparent – deren Inhaber sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

8.1.6 Ein eingeladener LEADER darf Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner usw.) zur Lifeprosper Academy mitbringen. Die Kosten für Unterkunft bei der Veranstaltung trägt das Unternehmen ausschließlich für die Führungskraft in voller Höhe.

8.1.7 Begleitpersonen von Führungskräften haben sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme entstehen, selbst zu tragen.

8.1.8 Im Rahmen der Lifeprosper Academy kann das Unternehmen bevorzugte Konditionen für Unterkünfte für Begleitpersonen vereinbaren.

8.1.9 Kein Teilnehmer der Lifeprosper Academy ist berechtigt, im Namen des Unternehmens mit Einrichtungen (z. B. Hotels) über günstigere Konditionen zu verhandeln. Ein Verstoß gegen diese Regel wird als Verletzung des Ethikkodex gewertet und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.

8.1.10 Begleitpersonen sind nicht berechtigt, an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilzunehmen, die vom Unternehmen im Rahmen der Lifeprosper Academy organisiert werden.

8.1.11 Jegliche Aufzeichnungen (Audio, Video usw.) von Veranstaltungen der Lifeprosper Academy und deren Verbreitung sind strengstens verboten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als schwerwiegende Regelverletzung.

8.1.12 Kann eine Führungskraft nicht an der Lifeprosper Academy teilnehmen, ist sie verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich per E-Mail an [email protected] zu informieren. Wird die Teilnahme nicht rechtzeitig abgesagt oder erscheint die Person nicht zur Veranstaltung, hat sie dem Unternehmen alle entstandenen Kosten zu erstatten. Dieses Verhalten gilt als Verletzung der Mitgliedschaftsregeln und kann zum Ausschluss von künftigen Veranstaltungen führen.

8.2. Lifeprosper Event

8.2.1 Das Unternehmen organisiert jährlich eine Großveranstaltung für seine Vertriebspartner unter dem Namen Lifeprosper Event – in Form einer Feier, eines Balls, eines gesellschaftlichen Treffens o. Ä.

8.2.2 Termin, Veranstaltungsort sowie alle weiteren Details und Teilnahmebedingungen zum Lifeprosper Event werden vom Unternehmen mehrere Monate im Voraus über einen seiner offiziellen Kommunikationskanäle (Website, Newsletter, Lifeprosper Office, SMS, E-Mail, App usw.) bekannt gegeben.

8.2.3 Die persönliche Teilnahme am Lifeprosper Event kann eine Voraussetzung für den Bezug bestimmter Boni (z. B. Auto-Bonus, Bar-Bonus oder Lifeprosper-Geschäftsreise) sein – gemäß den jeweiligen Bonusbedingungen. Kann ein Vertriebspartner aus triftigem Grund nicht teilnehmen, muss er das Unternehmen spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an [email protected] informieren. Das Unternehmen entscheidet im Einzelfall, ob die Begründung akzeptiert wird. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Entschuldigung.

8.2.4 Ist eine persönliche Teilnahme nicht möglich, kann der Vertriebspartner eine andere Person (Vertriebspartner) bevollmächtigen, am Event teilzunehmen und den Bonusgutschein entgegenzunehmen. Um den Bonusanspruch aufrechtzuerhalten, muss das Unternehmen auch darüber spätestens 3 Tage vor dem Event per E-Mail informiert werden.

8.2.5 Der Vertriebspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Lifeprosper Event kostenpflichtig sein kann und die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Das Unternehmen ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen.

8.3. Lifeprosper Geschäftsreise (Lifeprosper Business Trip)

Hinweis: Der Originaltext enthält zu diesem Abschnitt keine weiteren Bestimmungen – lediglich die Überschrift wurde angegeben.

Falls du wünschst, môžem tento bod doplniť návrhom textu na základe kontextu predchádzajúcich ustanovení (napr. o podmienkach účasti, bonifikáciách, etike či zodpovednosti). Daj mi vedieť.

Abschnitt 9 – Weitere Bestimmungen

9.1. Streitfälle

9.1.1 Kommt es zwischen Vertriebspartnern zu einem Streit im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe, sind diese verpflichtet, zunächst zu versuchen, den Streit einvernehmlich zu lösen.

9.1.2 Kann der Streit auch mit Unterstützung der Sponsoren nicht beigelegt werden, wird er dem Unternehmen zur endgültigen Klärung vorgelegt. Das Unternehmen ist befugt, eine abschließende Entscheidung zu treffen, gegen die kein Widerspruch oder gerichtlicher Einspruch möglich ist.

9.1.3 Bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt das Unternehmen die von beiden Streitparteien vorgelegten Informationen und Dokumente. Es kann den Streit in der Art und Weise lösen, die es für angemessen hält.

9.1.4 Die Entscheidung des Unternehmens kann sich auf Empfehlungen des Führungsgremiums der Lifeprosper-Leader stützen, ist daran jedoch nicht gebunden.

9.1.5 Das Unternehmen kann im Rahmen der Streitentscheidung Maßnahmen anordnen, die eine Pflichtverletzung oder einen Missstand beheben sollen – auch wenn diese Maßnahmen nicht ausdrücklich in den Mitgliedschaftsregeln festgelegt sind. Die Entscheidung kann Sanktionen für die Nichterfüllung enthalten. Eine Missachtung der Entscheidung gilt als Verstoß gegen diese Regeln und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.

9.2. Rechtsbereich

9.2.1 Die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Regeln oder ihrer Anhänge führt nicht zur Unwirksamkeit oder Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen.

9.2.2 Diese Regeln können in mehreren Sprachfassungen vorliegen. Bei Abweichungen gilt die englische Sprachversion als maßgeblich. Wenn diese nicht verfügbar ist oder der Vertriebspartner keine ausreichenden Tschechischkenntnisse besitzt, gilt ebenfalls die englische Fassung. Dies betrifft auch alle Anhänge und zugehörigen Dokumente.

9.2.3 Diese Regeln, ihre Anhänge, begleitende Dokumente sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten – einschließlich solcher aus deren Verletzung – unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Vertriebspartner ist das Stadtgericht in Prag.

9.2.4 Besteht im Vertragsverhältnis ein internationaler Bezug, gilt ebenfalls das tschechische Recht und das zuständige Gericht ist das Stadtgericht in Prag.

9.2.5 Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, insbesondere: höhere Gewalt, Streiks, Aufstände, Terrorakte, Krieg, Explosionen, Todesfälle, gesetzliche Einschränkungen, Pandemien, Quarantänen, Lieferausfälle, Naturkatastrophen oder behördliche Maßnahmen. In solchen Fällen leistet das Unternehmen keine Entschädigung.

9.2.6 Sollte das Unternehmen dem Vertriebspartner nachweislich einen Schaden im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft zufügen, haftet es maximal bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.

9.2.7 Macht das Unternehmen Ansprüche gegenüber dem Vertriebspartner wegen Verstoßes gegen diese Regeln oder deren Anhänge geltend, ist der Vertriebspartner verpflichtet, dem Unternehmen sämtliche daraus entstehenden Kosten – einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten – zu erstatten. Die Verjährungsfrist für jegliche Ansprüche des Vertriebspartners gegenüber dem Unternehmen beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch erstmals hätte geltend gemacht werden können.

9.2.8 Alle auf Basis früherer Versionen dieser Regeln geschlossenen Vereinbarungen bleiben auch nach Inkrafttreten einer neuen Version gültig. Stehen sie jedoch im Widerspruch zur neuen Fassung, ist das Unternehmen berechtigt, diese mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu beenden – unabhängig von abweichenden Kündigungsbedingungen in den ursprünglichen Vereinbarungen. Diese Regel hat Vorrang.

9.2.9 Um einen erfolgreichen und rechtssicheren Vertrieb zu gewährleisten, stellt das Unternehmen seinen Vertriebspartnern das Dokument „Wie man Lifeprosper ohne rechtliche Probleme betreibt“ zur Verfügung. Dieses enthält Empfehlungen, Hinweise und Warnungen vor häufigen Fehlern und ist für alle aktiven Vertriebspartner im Lifeprosper Office abrufbar.

Abschnitt 10 – Begriffsbestimmungen

MLM
Multilevel-Marketing (auch: Multi-Level-Marketing oder Netzwerkmarketing) ist eine Geschäftsform, bei der der Verkauf von Produkten über ein Netzwerk unabhängiger Vertriebspartner organisiert ist. Das Vergütungssystem basiert auf leistungsbezogenen Provisionen und Anreizen.

Vertriebspartner (Distributor)
Ein unabhängiger Geschäftspartner des Unternehmens, der mit diesem ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, um Produkte für den eigenen persönlichen Gebrauch zu erwerben, die körperliche und geistige Gesundheit zu fördern sowie geschäftliche Chancen wahrzunehmen.

Sponsor
Der Vertriebspartner, der Ihnen die Geschäftsmöglichkeit vorgestellt und Sie zur Lifeprosper-Gruppe gebracht hat.

Kunde
Der Endverbraucher der Produkte, der sich vom Vertriebspartner unterscheidet. Die Produkte werden vom Unternehmen geliefert, der Vertriebspartner vermittelt lediglich den Verkauf.

Starterpaket
Ein Einstiegspaket mit Produkten, durch dessen Kauf der Vertriebspartner den Status eines Geschäftspartners des Unternehmens erhält. Je nach gewähltem Paket sind verschiedene Vorteile und Punktwerte (PV) damit verbunden.

Upline
Die Sponsorlinie von Vertriebspartnern, die hierarchisch über Ihnen in der Lifeprosper-Gruppe stehen. Diese bilden Ihr Support-Team, das Sie im Bereich MLM-Geschäft unterstützt und ausbildet.

Downline
Die Vertriebspartner unter Ihnen in der Hierarchie der Lifeprosper-Gruppe. Diese haben Sie entweder selbst als Sponsor registriert oder sie wurden Ihrem Team zugewiesen. Für diese Personen sind Sie deren Upline.

Leader-Meeting
Ein informelles Beratungsgremium des Unternehmens, bestehend aus den höchstplatzierten Vertriebspartnern. Es behandelt wichtige Themen und gibt Empfehlungen für Unternehmensentscheidungen ab.

Interne schwarze Liste (Blacklist)
Eine unternehmensinterne namentliche Liste ehemaliger Vertriebspartner, deren Mitgliedschaft aufgrund von Regelverstößen beendet wurde. Diese Liste dient dem Schutz des Unternehmens und ist für aktive Vertriebspartner mit ID einsehbar.

PV (Punktewert)
Der einem Produkt zugewiesene Wert zur Berechnung von Provisionen und anderen Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan des Unternehmens.

Provision
Ein finanzieller Betrag, den ein Vertriebspartner in Abhängigkeit vom Produktumsatz erhält – entweder durch eigene Verkäufe oder durch Verkäufe seiner Downline.

Subdomain des Vertriebspartners
Jeder Vertriebspartner kann zur Vermittlung von Lifeprosper-Produkten eine eigene Subdomain verwenden, die im Lifeprosper Office eingerichtet wird. Sie setzt sich aus einem gewählten Namen (z. B. Nachname, Firmenname), der Domain „lifeprosper“ und der Endung „.shop“ oder „.video“ zusammen – z. B. novak.lifeprosper.shop oder fitguy.lifeprosper.video.

INTERMODELS s.r.o., Pod Nouzovem 971/17, 197 00 Prag, Tschechische Republik

Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) der INTERMODELS s.r.o., Pod Nouzovem 971/17, 197 00 Prag, Tschechische Republik, regeln gemäß § 1751 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit oder auf Grundlage eines über den Online-Shop des Verkäufers geschlossenen Kaufvertrags (nachfolgend „Kaufvertrag“) entstehen. Der Online-Shop wird vom Verkäufer auf der Website unter der Internetadresse https://www.lifeprosper.eu (nachfolgend „Online-Shop“) über die Webschnittstelle betrieben.

Die AGB gelten nicht für Fälle, in denen der Käufer eine juristische Person ist oder beim Abschluss des Kaufvertrags im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit oder im Rahmen seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Von den AGB abweichende Bestimmungen können im Kaufvertrag individuell vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.

Die AGB bilden einen integralen Bestandteil des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag und die AGB werden in englischer Sprache abgefasst.

LIFEPROSPER ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Eine Änderung hat keinen Einfluss auf Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die während der Geltungsdauer der bisherigen AGB entstanden sind, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website https://www.lifeprosper.eu veröffentlicht.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB ist Käufer jede natürliche Person in der Rolle eines Verbrauchers oder eine natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe betreibt.

Ein Verbraucher ist jede Person, die mit LIFEPROSPER einen Vertrag außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung ihres Berufs abschließt oder in sonstiger Weise außerhalb der genannten Tätigkeiten handelt.

Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person, die in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko eine selbständige Tätigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung gewerblich oder in ähnlicher Weise ausübt. Als Unternehmer gilt auch jede Person, die Verträge im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen, produktiven oder ähnlichen Tätigkeit oder in der selbständigen Berufsausübung abschließt, oder eine Person, die im Namen oder auf Rechnung eines Unternehmers handelt. Gibt der Käufer bei der Bestellung eine Identifikationsnummer an, erkennt er an, dass er im Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer als Unternehmer gilt, und es gelten für ihn die Rechte für Unternehmer.

Als „Waren“ im Sinne dieser AGB gelten Produkte, die über den Online-Shop angeboten werden.

3. Informationen über Waren und Preise

Informationen über die Waren, einschließlich der Preise der einzelnen Produkte und ihrer Hauptmerkmale, sind für jedes Produkt im Online-Shop veröffentlicht.

Die im Online-Shop angegebenen Preise der Waren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, aller sonstigen Gebühren sowie etwaiger Rücksendekosten, sofern die Natur der Ware eine Rücksendung auf üblichem Postweg nicht erlaubt. Die Preise bleiben für den Zeitraum gültig, in dem sie im Online-Shop angezeigt werden. Diese Regelung schließt nicht aus, dass ein Kaufvertrag zu individuell vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird.

Alle im Online-Shop präsentierten Waren dienen ausschließlich Informationszwecken. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Waren abzuschließen.

Informationen zu Verpackungs- und Versandkosten sind im Online-Shop veröffentlicht. Diese Informationen gelten ausschließlich für Lieferungen innerhalb der Tschechischen Republik. Bei Lieferungen ins Ausland kann sich der Preis unterscheiden; der Käufer wird darüber im letzten Schritt des Bestellvorgangs informiert.

4. Bestellung und Vertragsabschluss

Die durch den Käufer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehenden Kosten bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln – insbesondere Internetverbindungskosten, Telefonkosten usw. – trägt der Käufer selbst.

Der Käufer bestellt die Ware durch Ausfüllen des Bestellformulars. Bei der Bestellung wählt der Käufer das konkrete Produkt, die Zahlungsart und die Versandart aus.

Vor Absenden der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern. Die Bestellung wird durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ an den Verkäufer übermittelt. Der Verkäufer geht davon aus, dass die in der Bestellung angegebenen Daten korrekt sind. Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung ist das Ausfüllen aller Pflichtfelder und die Bestätigung des Käufers, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Reklamationsbedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.

Ist der Verkäufer laut Kaufvertrag verpflichtet, die Ware an einen vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort zu liefern, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware bei Lieferung entgegenzunehmen. Sollte aufgrund von Umständen auf Seiten des Käufers eine wiederholte Lieferung oder eine abweichende Versandart erforderlich sein, trägt der Käufer die damit verbundenen Mehrkosten.

Beim Empfang der Ware vom Transportdienst ist der Käufer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen und bei festgestellten Mängeln diese unverzüglich dem Transporteur mitzuteilen. Im Falle einer Beschädigung, die auf einen unautorisierten Eingriff in die Sendung hindeutet, ist der Käufer berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern.

Das Eigentum an der Ware geht auf den Käufer über, sobald der vollständige Kaufpreis einschließlich Versandkosten bezahlt wurde – jedoch erst mit Übergabe der Ware. Das Risiko des zufälligen Untergangs, der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht mit deren Übergabe oder dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer zur Annahme verpflichtet gewesen wäre, aber dies vertragswidrig unterlassen hat, auf den Käufer über.

6. Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer

Ein Käufer, der den Kaufvertrag außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit als Verbraucher abgeschlossen hat, ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen beträgt 14 Tage:

ab dem Tag des Erhalts der Ware,

ab dem Tag des Erhalts der letzten Lieferung, wenn der Kaufvertrag mehrere verschiedene Waren oder Teile umfasst,

ab dem Tag des Erhalts der ersten Lieferung, wenn der Kaufvertrag eine regelmäßige oder wiederkehrende Lieferung von Waren betrifft.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss innerhalb der oben genannten Frist an den Verkäufer gesendet werden. Hierfür kann der Käufer das vom Verkäufer bereitgestellte Musterformular verwenden, das als Anhang zu diesen AGB beigefügt ist. Der Rücktritt kann unter anderem an die Geschäftsanschrift des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden.

Aufgrund der Beschaffenheit der Ware ist der Käufer im Falle eines Rücktritts verpflichtet, die Ware in unbeschädigter Verpackung an den Verkäufer zurückzugeben.

Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben. Die Ware ist vom Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abgabe der Rücktrittserklärung an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer trägt die Rücksendekosten – auch dann, wenn die Rückgabe aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht auf dem üblichen Postweg erfolgen kann.

Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, alle vom Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf gezahlten Beträge – einschließlich der Kosten für die günstigste angebotene Lieferoption – zu erstatten. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Weg wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Hat der Käufer eine andere als die günstigste vom Verkäufer angebotene Versandart gewählt, so wird ihm lediglich der Betrag für die günstigste Versandoption erstattet.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer Beträge gemäß Punkt 6 zu erstatten, bevor dieser die Ware zurückgegeben hat oder einen Versandnachweis erbringt.

Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderung wegen Wertverlust oder Beschädigung der Ware mit dem Anspruch des Käufers auf Rückerstattung zu verrechnen.

Wurde dem Käufer zusammen mit der Ware ein Geschenk gewährt, so gilt die Schenkung unter der auflösenden Bedingung, dass bei Rücktritt vom Kaufvertrag auch die Schenkung ihre Gültigkeit verliert. Der Käufer ist verpflichtet, das Geschenk zusammen mit der Ware zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, den Gegenwert des nicht zurückgegebenen Produkts zu verlangen.

Wird dem Käufer zusammen mit der bestellten Ware eine stark vergünstigte Ware (z. B. für 1 EUR) überlassen, so gilt der Kaufvertrag über diese vergünstigte Ware ebenfalls als auflösend bedingt. Tritt der Käufer vom Hauptkaufvertrag zurück, erlischt auch der Kaufvertrag über die vergünstigte Ware und der Käufer ist verpflichtet, diese ebenfalls zurückzugeben. Bei Nicht-Rückgabe kann der Verkäufer den tatsächlichen Wert des Produkts verlangen.

Der Käufer erkennt an, dass er gemäß § 1837 Buchst. d) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich bei der Ware um eine Sonderanfertigung nach den individuellen Wünschen des Käufers handelt oder die Ware eindeutig für ihn bestimmt wurde (individuelle Produkte des Verkäufers).

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag insbesondere in folgenden Fällen zurückzutreten:

Ausverkauf des Lagerbestands,

Nichtverfügbarkeit der Ware,

Einstellung der Produktion oder des Imports durch den Hersteller, Importeur oder Lieferanten,

erhebliche Preisänderung seitens des Lieferanten,

wenn die Ware vom Lieferanten zu den ursprünglich angegebenen Konditionen nicht mehr lieferbar ist,

bei einem offensichtlichen Preisfehler der Ware (d. h. Preis weicht deutlich vom üblichen Marktpreis ab).

Als offensichtlicher Preisfehler gilt z. B.:

falsche Eingabe der ersten drei statt vier Ziffern,

Weglassen einer Ziffer im Preis (z. B. „1 Ziffer fällt weg“),

ungewöhnlich niedriger Preis (z. B. 50 % unter dem Marktwert) ohne Angabe eines Rabatts oder Sonderangebots,

andere eindeutige Tippfehler, fehlerhafte Beschreibungen oder Bilder.

Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich per E-Mail über den Rücktritt vom Vertrag an die im Bestellformular angegebene Adresse und erstattet innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Mitteilung des Rücktritts sämtliche erhaltenen Beträge – einschließlich Versandkosten – in derselben Form wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nicht anders vereinbart.

8. Rechte bei mangelhafter Leistung

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich der Rechte bei mangelhafter Leistung richten sich nach den §§ 1914–1925, §§ 2099–2117 sowie §§ 2161–2174 des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Ware bei Übernahme keine Mängel aufweist. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer:

die vereinbarten Eigenschaften besitzt; falls keine Vereinbarung vorliegt, die Eigenschaften, die vom Verkäufer oder Hersteller beschrieben wurden oder die der Käufer aufgrund der Art der Ware und auf Grundlage von Werbung erwarten konnte,

sich für den vom Verkäufer angegebenen Zweck oder für die übliche Verwendung eignet,

der Qualität oder dem Ausführungsstandard eines Musters oder Modells entspricht, sofern diese nach einem solchen bestimmt wurde,

in der vereinbarten Menge, dem Maß oder Gewicht geliefert wird und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch normale Abnutzung entstanden sind, oder auf Waren, die zu einem reduzierten Preis wegen eines bekannten Mangels verkauft wurden.

Gemäß § 2104 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Käufer verpflichtet, die Ware nach Erhalt so bald wie möglich zu prüfen und sich von deren Eigenschaften und Menge zu überzeugen.

Die Frist für die Geltendmachung von Rechten bei mangelhafter Leistung beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware – also dem Datum auf dem Kaufbeleg.

Zeigt sich innerhalb von sechs (6) Monaten nach Erhalt der Ware ein Mangel, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Bei Verbrauchsgütern kann der Käufer Mängelrechte innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab Erhalt der Ware geltend machen.

Ist auf der Verpackung, in der Anleitung oder in der Werbung eine Nutzungsdauer im Einklang mit anderen gesetzlichen Vorschriften angegeben, gelten die Bestimmungen über die Qualitätsgarantie. Der Verkäufer verpflichtet sich damit, dass die Ware für den gewöhnlichen Zweck geeignet ist oder ihre üblichen Eigenschaften für den genannten Zeitraum behält. Wird ein Mangel berechtigt geltend gemacht, läuft die Frist für die Mängelanzeige oder Garantie nicht, solange der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen kann.

Rechte aus mangelhafter Leistung kann der Käufer persönlich am Sitz des Verkäufers, schriftlich an dessen Adresse oder persönlich im Lager in Kulkova 8, 615 00 Brünn während der Annahmezeiten (Montag–Donnerstag 13:00–16:00 Uhr, Freitag 11:00–14:00 Uhr) geltend machen.

Weitere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Haftung des Verkäufers für Mängel sind in der Reklamationsordnung geregelt, die einen integralen Bestandteil dieser AGB bildet.

9. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Im Sinne von § 1820 Abs. 1 Buchst. j) des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie § 14 Abs. 1 und §§ 20d ff. des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz informiert der Verkäufer hiermit, dass der Verbraucher berechtigt ist, sich mit einem Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit an die zuständige Stelle zu wenden. Diese ist:

Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce)
Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2
ID-Nr.: 000 20 869
Website: www.coi.cz

Die Tschechische Handelsinspektion bearbeitet Vorschläge zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen.

Zur Klarstellung: Keine Bestimmung dieser AGB schließt das Recht des Verbrauchers aus, seine Ansprüche vor einem ordentlichen Zivilgericht geltend zu machen.

10. Automatische Verlängerung und Kündigung der Mitgliedschaft

10.1 Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft

Die monatliche Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, die jährliche Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Diese automatische Verlängerung erfolgt wiederholt, sofern das Mitglied die Mitgliedschaft nicht kündigt oder dem Unternehmen mitteilt, dass es keine automatische Verlängerung wünscht.
Informationen zum Mitgliedsstatus sind im Kundenkonto unter „Mein Konto ›› Einstellungen ›› Lifeprosper+“ verfügbar. Vor jeder automatischen Verlängerung oder dem Ablauf der Mitgliedschaft wird das Mitglied per E-Mail oder Push-Benachrichtigung informiert.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit über das Benutzerkonto gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des aktuell bezahlten Zeitraums wirksam (außer im Fall eines Widerrufs gemäß Artikel 10.2).

Die Mitgliedsgebühren können nicht in bar bezahlt werden. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind:

Kredit-/Debitkarte,

Banküberweisung,

USDT-Kryptowährung (an eine angegebene Wallet-Adresse),

eWallet (internes Guthaben im Kundenkonto).

Wird die Mitgliedschaft per Gutschein aktiviert und ist keine Zahlungsmethode hinterlegt, erfolgt keine automatische Verlängerung; die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine Verlängerung ist durch Hinzufügen einer gültigen Zahlungsmethode oder durch Einlösen eines neuen Gutscheins möglich.

Sobald die Mitgliedsgebühr mit einer der unterstützten Zahlungsmethoden bezahlt wird, gilt die automatische Verlängerung gemäß diesen Bedingungen – unabhängig von der ursprünglichen Aktivierungsform (einschließlich Gutschein).

10.2 Widerruf der Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen

Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf oder der automatischen Verlängerung von der Vereinbarung zurücktreten. Sofern keine Leistungen des Lifeprosper-Affiliate-Programms in Anspruch genommen wurden, ist ein Rücktritt jederzeit möglich.
Im Falle des Widerrufs erstattet das Unternehmen die bezahlte Gebühr. Wurden jedoch bereits Leistungen genutzt, wird die Rückerstattung um deren Standardwert reduziert. Übersteigt der Wert der genutzten Leistungen die gezahlte Gebühr, erfolgt keine Rückzahlung.
Bei einem Rücktritt nach automatischer Verlängerung wird ausschließlich die Gebühr des aktuellen Abrechnungszeitraums erstattet – frühere Beiträge sind nicht rückerstattungsfähig (z. B. wenn seit Mai keine Leistungen genutzt wurden und der Widerruf im August erfolgt, wird nur der August-Beitrag erstattet).

10.3 Beendigung des gesamten Lifeprosper-Affiliate-Programms

Entscheidet sich das Unternehmen zur Beendigung des Lifeprosper-Affiliate-Programms, werden den Mitgliedern anteilige Beiträge für die nicht mehr bereitgestellten Monate oder Tage zurückerstattet.

10.4 Rückerstattungsart

Die Rückerstattung erfolgt auf dasselbe Konto, von dem die Zahlung eingegangen ist. Bei alternativer Zahlungsmethode wird der Kunde über die Unternehmensadresse [email protected] unter Verwendung der bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

10.5 Geschenk-Mitgliedschaften

Im Rahmen von Werbeaktionen kann die Mitgliedschaft auch als Geschenk gewährt werden (z. B. ein Monat Gratis-Mitgliedschaft beim Kauf). Sofern in den Aktionsbedingungen nichts anderes angegeben ist, sind für Geschenk-Mitgliedschaften keine Kartendaten erforderlich, und es findet keine automatische Verlängerung statt. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf der Gratislaufzeit.

11. Mehrwertsteuerberechnung und steuerliche Zuständigkeit

11.1 Mehrwertsteuer nach Lieferziel

Gemäß dem tschechischen Mehrwertsteuergesetz (§ 8 Abs. 1) gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem sich die Ware nach Abschluss des Transports befindet. Daher wird die Mehrwertsteuer entsprechend dem Lieferland berechnet, was zur Anwendung des Mehrwertsteuersatzes eines anderen EU-Mitgliedstaats führen kann.

Das Fakturierungssystem ermittelt automatisch den passenden Mehrwertsteuersatz anhand der Versandadresse – unabhängig von der Rechnungsadresse –, es sei denn, lokale Steuervorschriften verlangen etwas anderes.

12. SMARTSHIP – Automatische monatliche Bestellung und Lieferung

12.1 Allgemeine Bestimmungen zum SMARTSHIP-Service

SMARTSHIP ist eine optionale Funktion im Kundenkonto, die die automatische monatliche Bestellung ausgewählter Produkte ermöglicht (z. B. Omega 3, FSE, HMS und andere Produkte oder Geräte des Unternehmens). Nach Aktivierung wird dem Kunden jeden Monat:

eine neue Bestellung mit identischem Inhalt automatisch erstellt,

die Zahlung über die gewählte Zahlungsmethode automatisch abgebucht,

die Ware an die angegebene Lieferadresse versendet.

SMARTSHIP ist ideal für Kunden, die ihre Lieblingsprodukte regelmäßig erhalten möchten, ohne jedes Mal eine neue Bestellung aufzugeben.

12.2 Bedingungen zur Aktivierung von SMARTSHIP

SMARTSHIP wird aktiviert, indem der Kunde im E-Shop bestimmte Produkte auswählt und beim Abschluss der Bestellung die Option „wiederkehrende Bestellung aktivieren (SMARTSHIP)“ anklickt.

Voraussetzungen zur Aktivierung:

Eine gültige Zahlungsmethode muss im STRIPE-Zahlungsgateway gespeichert sein (Kredit-/Debitkarte, eWallet oder USDT-Kryptowährung),

Eine gültige Lieferadresse muss angegeben sein,

Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde mit der wiederkehrenden monatlichen Abrechnung des gewählten Produkts samt Versandkosten einverstanden.

12.3 Akzeptierte Zahlungsmethoden

SMARTSHIP unterstützt folgende Zahlungsarten:

Kredit- oder Debitkarte,

Banküberweisung (mit Dauerauftrag),

USDT-Kryptowährung (an eine bestätigte Wallet-Adresse),

eWallet (internes Guthaben im Kundenkonto).

Bargeldzahlungen sind nicht zulässig.

12.4 Änderungen, Pausierung und Kündigung von SMARTSHIP

Der Kunde kann jederzeit:

den Inhalt von SMARTSHIP ändern (Produkt oder Menge anpassen),

die Lieferadresse oder Zahlungsmethode aktualisieren,

den Dienst für beliebig viele Monate pausieren,

SMARTSHIP direkt im Kundenkonto ohne Kündigungsfrist deaktivieren.

Alle Änderungen, Pausen oder Kündigungen müssen spätestens 3 Tage vor dem geplanten Versanddatum erfolgen. Danach gilt die Bestellung als bestätigt und wird wie eingestellt versendet.

12.5 Benachrichtigungen und Auftragsbestätigung

Vor jeder automatischen Lieferung erhält der Kunde eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Bestellung, dem Gesamtbetrag und dem geplanten Versanddatum. Bis 3 Tage vor Versand kann die Bestellung noch angepasst oder storniert werden.

12.6 Fehlgeschlagene Zahlung

Falls eine Zahlung fehlschlägt (z. B. wegen unzureichendem Guthaben, abgelaufener Karte oder technischer Probleme), wird der Kunde benachrichtigt. Das System versucht für weitere 3 Tage, die Zahlung erneut durchzuführen.

Bleibt die Zahlung erfolglos, wird der SMARTSHIP-Service vorübergehend deaktiviert und keine Lieferung erfolgt.

Im Falle wiederholter fehlgeschlagener Zahlungen ohne aktive Kündigung behält sich Intermodels s.r.o. das Recht vor, die aktive Mitgliedschaft und den Zugriff auf das Benutzerkonto zu sperren.

12.7 Vorteile von SMARTSHIP

Kunden, die SMARTSHIP nutzen, können folgende Vorteile erhalten:

vergünstigte Produktpreise im Vergleich zu Einzelbestellungen,

bevorzugte Bearbeitung und Versand,

Zugang zu exklusiven Produkten oder Geschenken für Langzeitnutzer,

Teilnahme an Treuepunkt- oder Belohnungsprogrammen.

13. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Enthält das Vertragsverhältnis ein internationales Element, so vereinbaren die Parteien die Anwendung tschechischen Rechts. Dies berührt nicht die Rechte des Verbrauchers, die sich aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergeben.

Der Verkäufer erklärt, dass er gegenüber dem Käufer nicht an Verhaltenskodizes im Sinne des § 1826 Abs. 1 Buchst. e) des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden ist.

Alle Rechte am Online-Shop des Verkäufers – insbesondere Urheberrechte an Inhalten, Layouts, Fotos, Videos, Grafiken, Marken, Logos und sonstigen Elementen – stehen ausschließlich dem Verkäufer zu. Es ist untersagt, die Website oder deren Teile ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu kopieren, zu verändern oder anderweitig zu verwenden.

Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die durch Eingriffe Dritter in den Online-Shop oder durch dessen zweckwidrige Nutzung entstehen. Der Käufer darf bei Nutzung des Online-Shops keine Handlungen vornehmen, die den Betrieb negativ beeinflussen könnten, und keine Aktivitäten durchführen, die es ihm oder Dritten ermöglichen, ohne Autorisierung in Software oder andere Komponenten des Online-Shops einzugreifen oder diese entgegen ihrem Zweck zu verwenden.

Der Käufer übernimmt hiermit das Risiko einer Änderung der Umstände im Sinne von § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch die Reklamationsordnung sowie ein Muster-Widerrufsformular, die diesen Bedingungen beigefügt sind.