1.1.5 Das Unternehmen ist berechtigt, diese Regeln sowie alle zugehörigen Anhänge und Dokumente einseitig zu ändern, zu modifizieren oder zu erweitern. Alle derartigen Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen werden mindestens sieben Tage vor ihrem Inkrafttreten über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens (insbesondere Newsletter, Lifeprosper-Büro, SMS, E-Mail, Anwendungen usw.) bekannt gegeben. Setzt der Vertriebspartner die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen nach dem Inkrafttreten dieser Änderungen fort (Kauf von Produkten, Nutzung von Vorteilen, Erhalt von Provisionen usw.), gilt dies als vorbehaltlose Zustimmung zu den Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen der Bedingungen und deren widerspruchslose Annahme. Ist der Vertriebspartner mit den Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen der Bedingungen nicht einverstanden, ist er berechtigt, diese abzulehnen und das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen fristlos zu kündigen.
1.1.6 Das Unternehmen ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner sowie alle damit verbundenen bestehenden und zukünftigen Rechte und Pflichten einseitig an Dritte zu übertragen. Mit der Annahme dieser Regeln erteilt der Vertriebspartner dem Unternehmen seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Maßnahme. Die Abtretung des Vertragsverhältnisses wird den Vertriebspartnern über einen der offiziell genutzten Kommunikationskanäle des Unternehmens oder durch eine entsprechende Änderung dieser Regeln mitgeteilt. Mit der Annahme dieser Regeln erkennt der Vertriebspartner die Abtretung des Vertragsverhältnisses an.
1.2. Registrierung und Begründung der Mitgliedschaft
1.2.1 Mitglied der Lifeprosper-Gruppe werden kann:
eine natürliche Person, die volljährig ist oder das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder
eine juristische Person, vertreten durch eine volljährige natürliche Person,
die das elektronische Registrierungsformular des Unternehmens ordnungsgemäß ausfüllt und diesen Regeln, einschließlich aller zugehörigen Anhänge und Dokumente, zustimmt.
1.2.2 Wer Mitglied der Lifeprosper-Gruppe werden möchte, ist verpflichtet, die ID-Nummer des Sponsors, zu dessen Struktur er gehören möchte, im elektronischen Registrierungsformular korrekt anzugeben.
1.2.3 Diese Regeln können zusätzliche Bedingungen und Einschränkungen für die Mitgliedschaft in der Lifeprosper-Gruppe festlegen. Erfüllt die Person, die die Mitgliedschaft beantragt, die genannten Bedingungen nicht oder steht der Mitgliedschaft ein anderes Hindernis entgegen, beschließt das Unternehmen, die Registrierung dieser Person zu akzeptieren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Registrierung im System des Unternehmens aus beliebigen Gründen abzulehnen.
1.2.4 Nach erfolgreicher Registrierung im System des Unternehmens erhält jeder Vertriebspartner eine Bestätigung über den Eingang der Registrierung zusammen mit den Anmeldedaten für sein neu erstelltes Konto im System auf der Weboberfläche des Unternehmens (nachfolgend „Konto“ genannt) an seine E-Mail-Adresse. Vertriebspartnern wird empfohlen, ihr Zugangspasswort nach der Anmeldung schnellstmöglich zu ändern, um die Sicherheit ihrer Daten und Informationen in ihrem Konto zu gewährleisten.
1.2.5 Mit der Annahme der Registrierung im System des Unternehmens entsteht eine Mitgliedschaft, d. h. ein Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem registrierten Mitglied – Vertriebspartner. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt vollständig diesen Regeln, einschließlich aller zugehörigen Anhänge und Dokumente.